NTZ+ Logo Wendlingen

Mehr Wohnbauflächen durch Abrundung

Erweiterung des Bebauungsplans Brücklesäcker – Im März voraussichtlich Satzungsbeschluss

Das Gebiet Brücklesäcker liegt am Ortseingang von Ötlingen und gehört zu Wendlingen. Rechts der Obere Wasenweg. Foto: gki

Bauland ist knapp. Vor allem in Ballungszentren wie dem mittleren Neckarraum, zu dem Wendlingen gehört. Um den dringenden Wohnungsbedarf zu decken, ist die Stadt Wendlingen bemüht, Wohnbauflächen zu erweitern – auch im Außenbereich. Beispielsweise mit dem Bebauungsplan „Brücklesäcker – Erweiterung“.

WENDLINGEN. Weil die Flächen in den Ortslagen weitestgehend ausgeschöpft sind, ist es für die Stadt Wendlingen erforderlich, neue Wohnbauflächen im Außenbereich auszuweisen und zu erschließen. Mit dem Bebauungsplan „Brücklesäcker – Erweiterung“ will die Stadt das Flächenpotenzial im Plangebiet durch eine Siedlungsarrondierung erschließen. Ein Teil des Baugebiets liegt an der Grenze zum Landschaftsschutzgebiet.

Anlass für die Änderung sind zwei Bauanträge, zum einen für eine Bebauung des Grundstücks 306 nördlich des bestehenden Gebäudes an der Ulmer Straße 201 und für die Erweiterung des Wohnhauses auf dem Flurstück 305/4. Mit einem qualifizierten Bebauungsplan sollen nun die Siedlungsarrondierung sowie die Erschließung neu geordnet werden. Bürgermeister Steffen Weigel dazu: „Mit der Bebauungsplanänderung erhalten wir eine sinnvolle Arrondierung zum bestehenden Baugebiet.“

Das Plangebiet liegt im Osten von Wendlingen, direkt an der Markungsgrenze zu Ötlingen. In südwestlicher Ausrichtung wird das 3730 Quadratmeter große Plangebiet von der Ulmer Straße (L 1200) begrenzt. Im Osten grenzt das bestehende Wohngebiet mit Einzel- und Doppelhäusern an. Im Nordosten befinden sich ein Landschaftsschutzgebiet und im Westen ein Feldweg und Ackerflächen. Das Grundstück ist als Baulandreservefläche im Flächennutzungsplan ausgewiesen.

Der Gemeinderat hat im Juli 2013 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Brücklesäcker, erste Änderung und Erweiterung“ gefasst. Auf Anregung der Unteren Baurechtsbehörde im Landratsamt Esslingen wurde das Verfahren mit dem eigenständigen Bebauungsplan „Brücklesäcker – Erweiterung“ weitergeführt. Damit übernimmt der Plan in weiten Teilen die Festsetzungen des Bebauungsplans Brücklesäcker, womit die Einheit des gesamten Wohnquartiers gewahrt bleiben soll und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das geplante Bauvorhaben geschaffen werden. Das Büro Planungsgruppe KPS aus Ostfildern hat die Pläne dazu ausgeführt. Eine Artenschutzuntersuchung zum Bebauungsplan wurde durchgeführt.

Im rückwärtigen Teil des bisherigen Gartens soll ein Neubau entstehen. Erlaubt sind zwei Geschosse mit Dach. Die Wandhöhe darf 6,50 Meter nicht übersteigen. Beim zweiten Bauvorhaben ist eine Erweiterung des bestehenden Wohnhauses vorgesehen, dies darf jedoch lediglich eingeschossig verwirklicht werden. Die Fahr- und Grundstückserschließung für beide Vorhaben ist über den Oberen Wasenweg.

Schalltechnische Untersuchungen an der Landesstraße haben ergeben, dass die Orientierungswerte für den Schallschutz vor allem nachts überschritten werden. Um die Lärmbelastung zu minimieren, ist westlich der Zufahrt in den Oberen Wasenweg ein Fahrbahnteiler mit Versatz der Fahrbahnen zur Temporeduzierung geplant. Außerdem soll die Tempo-30-Zone auf diesen Abschnitt der L 1200 ausgedehnt werden.

Bis einschließlich 5. Januar war der Bebauungsplan zur Einsicht im Rathaus ausgelegt. Dabei konnten Einwände und Anregungen geltend gemacht werden. Nachdem keine Anregungen gemacht wurden, hat nach Abschluss der Auslegung das Verfahren Planreife erhalten. Die Vorhabenträger könnten damit das Baugesuch für die Genehmigung einreichen. Voraussichtlicher Satzungsbeschluss ist im März.

Es wurde ein städtebaulicher Vertrag mit den beiden Familien geschlossen, wobei die Kosten des Verfahrens anteilsmäßig der Fläche zwischen ihnen aufgeteilt werden sollen.

Zur Startseite