Maßnahmen sollen dem Ökokonto der Stadt gutgeschrieben werden – Stadt soll Realisierung selbst durchführen
WENDLINGEN. Führt die Bauleitplanung einer Kommune zu nachhaltigen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft, fordern das Baugesetzbuch und das Bundesnaturschutzgesetz entsprechenden Ausgleich. Also sind Kommunen aufgefordert, auf ihrer Markung nach solchen Flächen zu schauen, die ...
Mit
weiterlesen
Sofort weiterlesen für nur 2,90 €.
Artikel freischaltenSie sind bereits Abonnent? ANMELDEN
Zurück zur NTZ Startseite