Gemeinderat billigt die Einschränkung im Bebauungsplan „Am Sportplatz“ - Betriebe dürfen „Wohnen nicht wesentlich stören“
WENDLINGEN. Die siebte Änderung des Bebauungsplans „Am Sportplatz“ wurde jetzt vom Wendlinger Gemeinderat mehrheitlich beschlossen. Die Änderung vorgenommen wurde auch im Blick auf die Änderungen im Sportplatzbereich an der Lauter. Nach der Auslagerung der Sportanlagen auf ein ...
Mit
weiterlesen
Sofort weiterlesen für nur 2,90 €.
Artikel freischaltenSie sind bereits Abonnent? ANMELDEN
Zurück zur NTZ Startseite