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LSV: Zugang zu Schule und Sport soll gleich behandelt werden

Corona: Der Landessportbund bezieht Stellung zur neuen Verordnung.

Nach Vorgabe der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg sollen für Jugendliche zwischen zwölf und 17 Jahren die für den Schulbesuch geltenden Covid-19-Tests vom 1. Februar an keine Gültigkeit mehr für die Teilnahme am Sportbetrieb im Verein haben. Dies sorgt, wenn auch eine Impfempfehlung seit August ausgesprochen ist, sowohl bei den Jugendlichen als auch bei den Vorständen der ...

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