Die Aufstallungspflicht für Geflügel kann wie vorgesehen am 31. März aufgehoben werden, von 1. April an darf Geflügel wie Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten, Gänse, Strauße, Emus und Nandus wieder im Freilauf gehalten werden. Das teilt das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung im Landratsamt Esslingen mit. Ende vergangener Woche hatten sich Vertreter aus Anrainerlandkreisen entlang des Neckars zur aktuellen Geflügelpest-Situation ausgetauscht. In den vergangenen Tagen sind keine verendeten Tiere aufgefunden worden, die mit dem Virus infiziert waren, nur noch vereinzelt werden derzeit Tiere im Labor zum Nachweis der Geflügelpest untersucht. Das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung hatte Anfang Februar per Allgemeinverfügung eine Aufstallungspflicht für Geflügel erlassen müssen, nachdem vor allem entlang des Neckars tote Wasservögel gefunden worden waren, die positiv auf das Geflügelpest-Virus getestet wurden. la
Landkreis Esslingen | 03.02.2026 - 11:57
Fahrzeugbrand in Ostfildern
OSTFILDERN. In den Schwertleswiesenweg zwischen Kemnat und Stuttgart-Riedenberg sind Feuerwehr und Polizei am Montagabend, gegen 19 Uhr, gerufen worden. Dort war im Motorraum eines Porsche ein Feuer ausgebrochen, wodurch die Front des Wagens ...
Landkreis Esslingen | 03.02.2026 - 11:57
Bei Kollision am Stuttgarter Flughafen verletzt
FILDERSTADT / FLUGHAFEN STUTTGART. Ersten Erkenntnissen zufolge hat ein Autofahrer bei einer Kollision am Montagnachmittag leichte Verletzungen erlitten. Gegen 17 Uhr wollte der 29-jährige Opel-Lenker laut Polizei aus einem Parkhaus beim ...
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