NTZ+ Logo Landkreis Esslingen

Psychisch auffällige Menschen: Warum sich Polizeipräsident Udo Vogel Sorgen macht

Die Zahl der Fälle, in denen psychisch auffällige Menschen involviert sind, hat sich seit dem Jahr 2017 im Gebiet des Polizeipräsidiums Reutlingen mehr als verdoppelt. „Insgesamt ist das kein primär polizeiliches, sondern ein gesellschaftliches Thema“, sagt Polizeipräsident Udo Vogel.

Polizeipräsident Udo Vogel an seinem Schreibtisch. „Wir als Gesamtgesellschaft müssen uns frühzeitig und auf verschiedenen Ebenen um psychische auffällige Menschen kümmern, auch nach einem Einsatz der Polizei“, sagt der 60-Jährige. Foto: Polizei

LANDKREIS ESSLINGEN. Es sind Meldungen, die sich zu häufen scheinen. Immer wieder wird die Polizei zu Einsätzen gerufen, bei denen psychisch auffällige Menschen eine Rolle spielen. Manchmal mit geringen Auswirkungen, aber in Einzelfällen auch mit gravierenden. Am 14. Mai hat beispielsweise ein 60-Jähriger im psychischen Ausnahmezustand mit seinem Auto zwei Menschen in Notzingen schwer verletzt. Der Reutlinger Polizeipräsident Udo Vogel sieht diese Entwicklung mit Sorge. Im Interview erzählt er, was das für den Arbeitsalltag der Polizisten bedeutet und welche Konsequenzen aus dem Tötungsdelikt im Esslinger Kronenhof gezogen wurden.

Herr Vogel, immer häufiger, wie jüngst bei dem Unfall in Notzingen, hat es die Polizei mit psychisch auffälligen Menschen zu. Können Sie dazu Zahlen nennen?

Wir registrieren seit den vergangenen Jahren eine Zunahme dieser Fälle. Die Bandbreite ist dabei groß: Psychisch auffällig reicht von Lärmbelästigung, über Drohungen bis hin zu Straftaten, aber es sind auch Menschen darunter, die suizidale Absichten haben. Suchtprobleme können eine Rolle spielen, aber auch posttraumatische Belastungsstörungen. Wir hatten 2000 Vorgänge im Jahr 2017 mit psychisch auffälligen Personen, 2024 sind 4400 Fälle erfasst worden. 2023 waren es übrigens noch 400 weniger. Das ist mit gewissen Unschärfen verbunden, aber es deckt durchaus die Realität ab. Insgesamt ist das kein primär polizeiliches, sondern ein gesellschaftliches Thema. Wir bereinigen nur Situationen. Das ist, plakativ gesprochen, wie die Feuerwehr, die kommt, wenn ein Haus brennt. Was mit dem beschädigten Haus hinterher passiert, steht auf einem ganz anderen Blatt.

Macht Ihnen das nicht Sorgen?

Natürlich macht uns das große Sorgen. Nehmen Sie Notzingen, wo die Polizeibeamten zunächst zu einem Verkehrsunfall gerufen wurden, und dann stellt sich heraus, dass der Fahrer die Fußgänger möglicherweise absichtlich angefahren haben soll, weswegen wir nun wegen des Verdachts eines versuchten Tötungsdelikts ermitteln. Oder die Tat im Esslinger Kronenhof, bei der ein Mieter den Sohn des Vermieters tötet und dann einen Brand legt, oder die bundesweiten Messerangriffe, bei denen wir von einer psychischen Auffälligkeit des Tatverdächtigen lesen. Auch wenn diese Taten Extremfälle sind, so macht es einen nachdenklich.

Wie geht die Polizei vor, wenn ein psychisch auffälliger Mensch beispielsweise in einer Fußgängerzone randaliert?

Grundsätzlich reden wir natürlich zunächst mit der Person, und wenn es sein muss und eine Gefahr für sie selbst oder auch für ihre Umgebung von ihr ausgeht, müssen wir die Situation bereinigen. Es sind auf jeden Fall anspruchsvolle polizeiliche Einsätze, die in der Regel sehr zeit- und personalintensiv sind. Wir dürfen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, auch Gegenstände beschlagnahmen und die Person in Gewahrsam nehmen. Hier greift meist das Polizeigesetz. Dass psychisch auffällige Personen zum Zwecke der sogenannten fürsorglichen Unterbringung im Zuge des Gewahrsams dann in einer psychiatrischen Einrichtung vorgestellt werden, ist beinahe täglicher Bestandteil der polizeilichen Praxis. Das ist gesetzlich genau geregelt. Polizeibeamte sind jedoch keine Ärzte oder Psychiater, sie können das tatsächliche Krankheitsbild einer Person folglich nicht konkret einschätzen. Wir stoßen da an unsere Grenzen – ich denke, das ist nachvollziehbar.

Wenn eine Straftat vorliegt, kommt die Strafprozessordnung zum Tragen, sprich, wir stimmen uns, wenn erforderlich, auch mit der Staatsanwaltschaft ab. So wie im Notzinger Fall. Da hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart einen richterlichen Unterbringungsbefehl erwirkt, auf dessen Grundlage der Tatverdächtige dann in die forensische Abteilung eines Zentrums für Psychiatrie gebracht wurde.

Inwiefern stoßen Sie an ihre Grenzen?

Es handelt sich bei einem polizeilichen Gewahrsam immer um eine vorübergehende Maßnahme. Wir beruhigen oder entschärfen damit die Situation. Um es mit den Worten des Paragrafen 33 des Polizeigesetzes zu sagen: Wir verhindern damit eine erhebliche Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder beseitigen eine bereits eingetretene erhebliche Störung.

Die Polizeibeamten prüfen also, ob bei der psychisch auffälligen Person die Voraussetzungen nach Paragraf 33 des Polizeigesetzes vorliegen und bringen sie dann, bei entsprechendem auffälligen Verhalten, in eine psychiatrische Einrichtung. Es ist folglich „nur“ eine Maßnahme in einer Akutsituation. Die Unterbringung einer psychisch auffälligen Person geschieht hingegen nach dem Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz. Die Unterbringung einer Person gegen ihren Willen ist nur möglich, wenn von ihr infolge einer psychischen Störung eine erhebliche Eigen- oder Fremdgefährdung ausgeht. Wenn die Person aufgenommen ist, ist die Polizei nicht mehr zuständig und hat auf eine mögliche Entlassung grundsätzlich keinen Einfluss. Es kann also sein, dass die Person bereits am Folgetag wieder entlassen wird. Gibt es dann kurz darauf sogenannte Folgeeinsätze durch die Polizei, zum Beispiel, weil uns Nachbarn aufgrund einer erneuten psychischen Auffälligkeit der Person angerufen haben, dann hören die Kolleginnen und Kollegen vor Ort nicht selten den Vorwurf, die Polizei mache ja gar nichts. Das ist keineswegs ein Vorwurf an die Einrichtungen. Da die psychischen Erkrankungen in den letzten Jahren stark zugenommen haben, sind die Kapazitäten begrenzt. Personen, die wir dort hinbringen, sind nicht selten therapieunwillig und damit oft sogenannte Systemsprenger, die den Ablauf dort erheblich stören und vielleicht sogar Therapeuten oder Ärzte bedrohen.

Ist das für die Beamten nicht frustrierend, wenn solche Vorwürfe kommen?

Natürlich. Sie fühlen sich da häufig hilflos. Zumal die Erfahrungen zeigen, dass die überwiegende Zahl an Personen, die vom Polizeivollzugsdienst im Rahmen dieses außerordentlichen Unterbringungsverfahrens in eine psychiatrische Einrichtung gebracht werden, in den nächsten Tagen wieder entlassen werden. Treten Sie dann wieder in Erscheinung, wird – wie bereits gesagt – wieder die Polizei gerufen. Damit werden auch nicht unerhebliche personelle Kapazitäten gebunden, die für andere Aufgaben nicht zur Verfügung stehen.

Wie bereiten sich Polizeibeamte auf solche Einsätze vor?

Das ist immer vom ganz konkreten Einzelfall abhängig. Unter anderem vom Verhalten der psychisch auffälligen Person, das uns von Zeugen im Notruf mitgeteilt wird, oder von den Erkenntnissen und Erfahrungen, die wir in Bezug auf diese Person aus vorausgegangenen Einsätzen schon haben. Je nach Beurteilung der Situation entsendet unser Führungs- und Lagezentrum dann mehrere Streifenwagen, sodass vor Ort genügend Kräfte verfügbar sind. Das ist unter anderem der Fall, wenn wir mit sogenannten Solidarisierungseffekten weiterer Personen, zum Beispiel Familienangehöriger, rechnen.

Baden-Württemberg prüft derzeit ein Frühwarnsystem für Risikopersonen. In Nordrhein-Westfalen wird das bereits praktiziert. Hilft das möglicherweise weiter?

Angesichts der steigenden Einsatzzahlen und auch infolge des Falles am Kronenhof in Esslingen haben wir unser Gefährdungsmanagement ausgebaut. Schon zuvor haben sich spezielle geschulte Kollegen beispielsweise beim Thema häusliche Gewalt um sogenannte Risiko-Fälle gekümmert, diese genauer angeschaut und gegebenenfalls weitere Maßnahmen wie Gefährderansprachen oder Annäherungsverbote geprüft. Das machen wir nun bei entsprechenden Vorkommnissen von psychisch auffälligen Menschen auch. Jede Dienststelle oder jeder Beamte sind aufgefordert, problematische Fälle zu melden, die dann von unserer Expertengruppe bewertet werden. Im Falle eines Falles ist dann auch eine zentrale und beschleunigte Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft und der Ortspolizeibehörde möglich.

Wird da nicht der Aufwand und der Einsatz von Personal immer mehr?

Stimmt. Wir entwickeln da immer feinere Methoden. Aber wir können eben keinem Menschen in den Kopf hineinschauen. Es mag zehnmal gut gehen, beim elften Mal können wir mit unserer Einschätzung danebenliegen. Organisatorisch und vor allem personell stellt es uns tatsächlich vor Herausforderungen.

Sehen Sie denn eine Möglichkeit, an der gegenwärtigen Situation etwas zu verbessern?

Wir als Gesamtgesellschaft müssen uns frühzeitig und auf verschiedenen Ebenen um psychisch auffällige Menschen kümmern, auch nach einem Einsatz der Polizei. Wir haben ja noch gar nicht über Geflüchtete gesprochen, die aus Kriegsgebieten kommen, traumatisiert sind und dann oft in einer Sammelunterkunft unterkommen. Wir müssen uns Gedanken machen, wie wir mit solchen Menschen umgehen. Dies ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Zur Startseite