Region
Muss das Jagdgesetz reformiert werden?
Über die Notwendigkeit eines Jagd- und Wildtiermanagement-Gesetzes werden engagiert Argumente ausgetauscht
Rehe, Wildschweine, Füchse, Marder, Feldhasen – in den Revieren des Altkreises Nürtingen ist die Jagdsaison in vollem Gange. Für manche Tierarten gilt sie mittlerweile sogar ganzjährig. Die Landesregierung will nun die Jagdgesetzgebung in ein „Jagd- und Wildtiermanagement-Gesetz“ umwandeln. Nicht zur Freude aller Beteiligten.
NÜRTINGEN. Seit etwa einem Jahr sitzen Kommunen, Waldbesitzer, Tier- und Naturschützer und Jäger an einem Tisch, um über eine Reform des Jagdgesetzes zu verhandeln. Welche Tiere dürfen künftig bejagt werden? Wie lange dürfen sie bejagt werden? Sollen sie im Winter gefüttert werden? Welche Arten der Jagd sind überhaupt noch akzeptabel? Über Fragen wie diese diskutierten die Teilnehmer. Und auch bei Jägern, Natur- und Tierschützern im Altkreis Nürtingen werden die Themen diskutiert.
„Wir sind offen dafür, dass es Änderungen gibt. Es muss nicht alles so bleiben, wie es ist. Doch wir fordern, dass die Argumente, die diskutiert werden, wissenschaftlich basiert und nicht ideologisch geprägt sind“, sagt Kreisjägermeister Dr. Martin Kohler. Er sieht die Einschränkung der dem Jagdrecht unterliegenden Tiere als kritisch an. So hält er nichts davon, die Fuchsjagd einzuschränken. Füchse gälten als Träger von Infektionskrankheiten wie Staupe.
Verbesserungspotenzial sieht Kohler auch im Jagdrecht für Greifvögel. So unterliege der Mäusebussard dem Jagdrecht, sei aber durch eine ganzjährige Schonzeit geschützt. In Zeiten der Nahrungsknappheit für diese Vögel seien Jäger über die Hegeverordnung verpflichtet, Bussarde zu füttern. Der Uhu andererseits, der vom Aussterben bedroht sei, unterliege dem Naturschutz. Um ihn dürften sich Jäger daher nicht kümmern. „Warum“, so fragt er, „unterstellt man nicht Raubvögel dem Jagdrecht und spricht für sie eine ganzjährige Schonzeit aus? So könnte sich der Jäger um notleidende Tiere kümmern und die Bevölkerung hat einen Ansprechpartner, wenn ein Tier aufgefunden wird.“
Kohler verteidigt auch die Winterfütterung von Rehwild. „Das Wild hat keine Ruheflächen mehr.“ Es finde in kalten Wintern mit häufigem Bodenfrost nicht ausreichend Nahrung und werde durch die dichte Besiedlung und zunehmende Unruhe im Wald, verursacht durch Waldwirtschaft, Erholungssuchende und Freizeitsportler, die mittlerweile auch sehr früh morgens und sehr spät abends im Wald angetroffen würden, gestört. „Ein Fütterungsverbot kann es also nur geben, wenn es auch ein Betretungsverbot für den Wald gibt“, sagt Kohler.
In diesem Punkt gibt Karl-Heinz Frey, Naturschutzexperte der Nürtinger BUND-Gruppe, Martin Kohler Recht: „Der Wald ist übernutzt, in jeglicher Hinsicht. Wenn nachts Jogger mit Stirnlampen durchs Gebüsch rennen, tags Hunde jeden Winkel durchstöbern und Gelände-Radfahrer die Fläche gebrauchen, sitzt das Wild bei den Feldern oder Obstwiesen. Treib- oder Drückjagden sind kaum mehr durchzusetzen“, sagt er. Hinzu komme das Bambi-Syndrom, das zwar erlaube, Tiere massenhaft durch die Schlachthöfe zu schicken, aber einem Reh etwas zuleide zu tun sei undenkbar.
Dennoch findet er, dass die Jagd in der bisherigen Form nicht weitergeführt werden kann. Das Jagdgesetz stamme aus der Feudalzeit und müsse durch eine Regelung ersetzt werden, die sich an den tatsächlichen Bedingungen orientiere und nicht an der Trophäe. Er sagt aber auch, dass es unter den herrschenden Bedingungen kaum eine Alternative zur Jagd gibt, da sonst eine ungebremste Vermehrung, hauptsächlich der Wildschweine, stattfinde – eine Tierart, die sich perfekt an die Menschen anpasse. „Hier wäre die Wirksamkeit von Berufsjägern zu prüfen“, regt Frey an.
Winterfütterung ist wie Viehhaltung in der Landwirtschaft
Die Bejagung von Füchsen, Dachsen, Bibern und Waschbären sieht Frey kritisch. „Tiere, die die Kreise bestimmter Gruppen stören, werden als schädlich eingestuft. Den Waschbär hat man als Pelztier gehalten und dann als Beute ausgesetzt. Den wird man nicht mehr los“, prognostiziert Frey. Und sagt weiter voraus, dass dieser, gemeinsam mit anderen hier eigentlich fremden Tieren wie dem Marderhund, der Bisamratte, dem Nutria oder dem amerikanischen Flusskrebs, die bisherige Flora und Fauna neu ordnen werde. Der Dachs sei jedoch, genau wie der Fuchs, für ein bestimmtes Ökosystem unentbehrlich.
Winterfütterung und Kirrung – Frey setzt das mit der Viehhaltung in der Landwirtschaft gleich. Man nehme den Wildtieren die Nahrungsquellen und füttere sie anschließend. Dies nenne man dann Hege. Die Fütterung sei für das Ökosystem schädlich, weil es einzelne Arten unangemessen fördere. Doch Frey hält den Jägern zugute, dass sie oft keine andere Wahl haben, als durch Fütterung Wild anzulocken, da sie sonst zu keinem Schuss mehr kämen.
Auch der Sprecher des Nabu-Kreisverbandes Esslingen, Roland Appl, warnt vor der Winterfütterung. Seine Argumente lauten ähnlich wie die von Karl-Heinz Frey. Fütterung führe lokal zu künstlich überhöhter Wildkonzentration, vor allem Schalenwild nehme zu. Die Wintersterblichkeit sinke. „Die winterliche Stoffwechselanpassung wird unterbunden und der Energiebedarf erhöht. Damit steigt der Nahrungsbedarf ausgerechnet im Winter, wenn die Vegetation ihn am wenigsten decken kann und die Verdauungsorgane von Wiederkäuern an die energiereiche Nahrung wie Mais nicht angepasst ist“, erklärt Appl.
Er tritt dafür ein, dem Rehwild auch im Winter eine Pause von der Bejagung zu geben. Werde in dieser Zeit im Wald weitergejagt, dann führe dies dazu, dass Rehwild mehr in Bewegung sei und demnach mehr zu fressen brauche, was wiederum zu stärkerem Verbiss bei den Waldbäumen führe. „Wenn dann wegen vermeintlicher Notzeiten, die es bei uns quasi nicht gibt, gefüttert wird, können sich die Tiere erst recht nicht an den Winter anpassen.“
Grundsätzlich sieht Appl die Jagd als legitime und notwendige Form der Landnutzung. Allerdings müsse es für das Töten des Tieres einen vernünftigen Grund wie Verzehr, Pelzgewinnung oder Schadens- und Gefahrenabwehr geben. „Dies schreibt der im Grundgesetz verankerte Tierschutz vor“, sagt der NABU-Sprecher. Auch müsse das Tier unter der größtmöglichen Vermeidung von Stress und Schmerzen getötet werden.
Auf keinen Fall sollten Raubvögel nach Appls Meinung dem Jagdrecht unterworfen werden. Auch dann nicht, wenn sie ganzjährig geschont würden. „Wie wollen sich Jäger denn um diese Tiere kümmern? Durch Fütterung? Das ist doch Quatsch. Wir erleben es immer wieder, dass Jäger Raubvögel beschießen oder illegalerweise fangen. Sie argumentieren dann, die Greifvögel würden dem Niederwild, also Hasen, Kaninchen oder Rebhühnern, zusetzen“, sagt Appl. Für diese Tiere seien aber nicht etwa Greife, Füchse oder Hauskatzen das Problem, sondern die immer intensiver werdende Landwirtschaft und die Ausweitung der Siedlungsflächen, die keinen Lebensraum für diese Arten mehr böten.
Füchse liegen Dag Frommhold am Herzen. Er betreibt die Website www.fuechse.info und hat starke Zweifel daran, dass die Bejagung von Füchsen zu deren Dezimierung beiträgt. Und dort, wo Füchse nicht bejagt werden, seien keine steigenden Fuchsdichten zu verzeichnen. „Grund dafür ist, dass die Vermehrungsrate von Füchsen bei starker Bejagung erheblich zunimmt“, sagt Frommhold. Er hält auch die Annahme, durch Bejagung der Füchse könne man Seuchen wie Räude oder Staupe eindämmen, für falsch. Eher das Gegenteil sei der Fall: Durch stärkere Bejagung steige die Geburtenrate bei den Füchsen und damit der Anteil an Jungfüchsen an der Gesamtpopulation. Und reviersuchende Jungfüchse seien es, die auf ihren Wanderungen Krankheiten großflächig verbreiten.
Jagdmethoden oft nicht im Einklang mit Tierschutzgesetz
Frommhold sieht auch die Jagdmethoden oft nicht im Einklang mit dem Tierschutzgesetz. Nicht nur würden getötete Füchse einfach weggeworfen, Baujagd, bei der Füchse oder Dachse mit Hunden aus ihrem Bau getrieben werden, Fallenjagd, bei der ein beträchtlicher Prozentsatz der gefangenen Tiere verstümmelt würde, und auch die Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Tieren, wie etwa vorsätzlich flugunfähig gemachten Enten, nennt er ebenfalls als Beispiele.
Dass es auch anders geht, zeigt laut Frommhold der Schweizer Kanton Genf, wo die Jagd 1974 per Volksentscheid abgeschafft wurde. Abgesehen von etwa 300 Wildschweinen, die Wildhüter zum Schutz der Landwirtschaft pro Jahr erlegen, greife man nicht in Wildtierpopulationen sein. Die Ergebnisse sind durchweg positiv.
Die Beratungen über eine Novellierung des Landesjagdgesetzes auf Landesebene gehen indes weiter und sollen – nach bisherigem Zeitplan – im Februar in einem Gesetzesantrag münden.