WOLFSCHLUGEN (ge). Auch für die Landtagswahl am 13. März wird die Mithilfe von qualifizierten Wahlhelfern benötigt. Nach der Landeswahlordnung bekommen die Mitglieder der Wahlvorstände für ihre Tätigkeit am Wahltag ein pauschales Zehrgeld von 21 Euro. Um die ehrenamtlichen Mitbürger gebührend zu entschädigen, beschloss der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung einstimmig erhöhte Sätze für den ...