Region
Ein Schritt für neues Baugebiet
Gemeinde stellt Bebauungsplan für „Obere Au II“ auf – Weitere Gebiete wurden diskutiert
Für das geplante neue Baugebiet „Obere Au“ – gelegen im Anschluss an die bestehende Erschließung rund um die Blumenstraße in Richtung Riederich – hat der Gemeinderat jetzt einstimmig beschlossen, einen Bebauungsplan aufzustellen. Hier gehe es erst einmal nur um den Geltungsbereich, die inhaltlichen Festsetzungen sind zu einem späteren Zeitpunkt Thema.
BEMPFLINGEN. Dass das Thema „neue Baugebiete“ ein sehr zentrales in der Gemeinde ist, zeigte die im Vergleich zu sonst ungewöhnlich hohe Zahl an Zuhörern. Der Zuhörerraum war voll besetzt. Klar, denn Baugrund ist wie so vielerorts auch in der Gemeinde Bempflingen rar. Gemeindeeigene Bauplätze, die neuen Wohnraum schaffen könnten, gibt es seit einigen Jahren keine mehr, nur noch welche in Privatbesitz. Aus diesem Grund ist die Gemeinde 2017 in die Entwicklung eines Neubaugebiets eingestiegen.
Die Meinungen, an welcher Stelle ein Baugebiet tatsächlich sinnvoll ist, gingen bei den Vorüberlegungen auseinander. Als am wirtschaftlichsten kristallisierte sich die Ausweisung eines Baugebiets mit mindestens zwei Hektar Fläche heraus, was für die „Obere Au“ zutrifft. Es geht um den Geltungsbereich der Flurstücke 180 bis 194 auf Gemarkung Bempflingen. Untersucht wurden vom Büro mquadrat aus Bad Boll zudem die Gebiete „Schlegert“ (Bempflingen) und „Rohräcker/Hohe Äcker“ (Kleinbettlingen) in Sachen möglicher Bebauung und Naturschutz.
Problematische Versickerung von Niederschlagswasser
Manfred Metzger vom Büro mquadrat, der jetzt auch in der Sitzung des Gemeinderats zugegen war, ging bei einer Infoveranstaltung Ende Oktober im Dorfgemeinschaftshaus ausführlich auf die Ergebnisse ein. Ein besonderer Fokus liegt beim Gebiet „Obere Au“ auf der problematischen Versickerung des Niederschlagswassers. Die notwendige Ableitung ist hier mit einem hohen Aufwand verbunden. Besonders aus diesem Grund hat sich im Zuge der Planungen auch die Bürgerinitiative „Bürgerforum Obere Au (BOA)“ gebildet, die sich gegen das Baugebiet und für den Erhalt als Freifläche ausspricht.
Ebene Ackerflächen nahe des Ortskerns
Ein weiterer zentraler Punkt ist die Bereitschaft der Grundstückseigentümer, ihre Grundstücke entweder an die Gemeinde zu verkaufen oder aber innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens selbst zu bebauen. Bis zum Jahresende kann das Baugebiet zudem noch im beschleunigten Verfahren ausgewiesen werden. Dafür muss es an die bestehende Bebauung angrenzen und darf nicht wesentlich größer sein als drei Hektar.
Zu beachten sind die artenschutzrechtlichen Bestimmungen, im Flächennutzungsplan müssen solche Gebiete aber nicht wie sonst üblich als Bauerwartungsland ausgewiesen werden. Sie dürfen nicht in einem Natur- oder Landschaftsschutzgebiet und auch in keinem regionalen Grünzug liegen. Das Baugebiet „Obere Au“ besteht weitgehend aus ebenen Ackerflächen und liegt recht nah am Ortskern. Das würde eine Bebauung vereinfachen. Genauere artenschutzrechtliche Untersuchungen müssen noch erfolgen.
Grundstückseigentümer positiv gestimmt
Die Eigentümer der Grundstücke stehen einer Baulandentwicklung laut Manfred Metzger allesamt positiv gegenüber. Das sei einfach nur mal der Status quo der grundsätzlichen Bereitschaft. In der Oberen Au gibt es 15 Grundstücke mit insgesamt 3,3 Hektar Fläche. Was das weitere Prozedere angeht, so muss der Aufstellungsbeschluss für das Baugebiet nun öffentlich gemacht werden, ein Planungsbüro wird dann beauftragt, den Bebauungsplan auszuarbeiten und das Verfahren insgesamt zu begleiten.
Weitere Themen sind die artenschutzrechtlichen Gutachten, der Lärmschutz, die Erschließung – eine Direktanbindung an die Kreisstraße erscheint hier laut Untersuchung sinnvoll, der Höhenunterschied zur Straße müsste ausgeglichen werden – sowie die Versorgung und Entwässerung. Weiterhin sollen auch die Bevölkerung und die betroffenen Behörden mit einbezogen werden. „Eine Verfahrensdauer von ein bis zwei Jahren ist realistisch“, so Hauptamtsleiter Michael Kraft. Läuft alles nach Plan, könnte entsprechend 2022 mit der Erschließung begonnen werden.
Im Baugebiet Schlegert geht es um 24 Grundstücke mit insgesamt 3,2 Hektar. Im Baugebiet Rohräcker/Hohe Äcker geht es um 36 Grundstücke, eines davon gehört der Gemeinde.
Manfred Metzger empfiehlt folgende Priorisierung der drei zur Debatte stehenden Gebiete: 1. Obere Au, 2. Rohräcker/Hohe Äcker östlicher Teil, 3. Schlegert und Rohräcker/Hohe Äcker westlicher Teil.
Weitere Gebiete können später bebaut werden
Das Gebiet „Schlegert“ setzt die bestehende Bauzeile oberhalb des Panoramawegs bis zur Einmündung in Verlängerung der Herrenwiesenstraße fort und führt dann weiter bis zur gedachten Verlängerung der Brühlstraße.
Im Hang befindet sich ein recht großer Streuobstbaumbestand, zudem wurde bereits der Halsbandschnäpper gesichtet, der zu den gefährdeten Vogelarten gehört. Zwei Grundstückseigentümer sprachen sich gegen eine Baulandentwicklung aus.
Das Gebiet „Rohräcker/Hohe Äcker“ beginnt im Westen an der Einmündung des Hohlwegs in die K 1259, geht am Ortsrand entlang und endet im Osten kurz nach der Einmündung der Florianstraße in die Kreisstraße.
Im westlichen Teilgebiet ist der Streuobstbestand größer als im östlichen, zudem sind zwei Eigentümer nicht bereit, mitzuwirken. Im östlichen Teil wären es dagegen alle.
Der Gemeinderat musste jetzt auch über einen Aufstellungsbeschluss für die beiden weiteren Gebiete entscheiden. Jeweils mehrheitlich wurde nach kurzer Diskussion inklusive einer Sitzungsunterbrechung aufgrund eines gestellten Antrags der Freien Wähler, die den Aufstellungsbeschluss für alle drei Gebiete forderten, davon abgesehen und der Fokus allein auf das Gebiet „Obere Au“ gelegt.
Eine spätere Bebauung in den beiden anderen Gebieten ist aber nach wie vor möglich.