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Bewährungsstrafe für Einschleusen von Pflegekräften aus Nicht-EU-Ländern

Ein Unternehmer aus Leinfelden-Echterdingen hatte Pflegekräfte aus Nicht-EU-Ländern ohne Arbeitserlaubnis in Deutschland vermittelt. Sein Geständnis vor dem Stuttgarter Landgericht wirkt strafmildernd.

Das Stuttgarter Landgericht verurteilte einen Pflegeunternehmer zu einer Bewährungsstrafe. Foto: NTZ-Archiv

LEINFELDEN-ECHTERDINGEN/STUTTGART. Der Inhaber und Geschäftsführer einer Pflegeagentur aus Leinfelden-Echterdingen wurde vom Landgericht Stuttgart wegen der Einschleusung von Ausländern in 311 Fällen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt. Die rund 82.000 Euro, die der ...

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