Region
Bewährungsstrafe für Einschleusen von Pflegekräften aus Nicht-EU-Ländern
Ein Unternehmer aus Leinfelden-Echterdingen hatte Pflegekräfte aus Nicht-EU-Ländern ohne Arbeitserlaubnis in Deutschland vermittelt. Sein Geständnis vor dem Stuttgarter Landgericht wirkt strafmildernd.
LEINFELDEN-ECHTERDINGEN/STUTTGART. Der Inhaber und Geschäftsführer einer Pflegeagentur aus Leinfelden-Echterdingen wurde vom Landgericht Stuttgart wegen der Einschleusung von Ausländern in 311 Fällen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt. Die rund 82.000 Euro, die der ...
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