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Grundsteuerreform: Auch beim Nürtinger Finanzamt legen immer mehr Bürger Einspruch ein

Auch beim Nürtinger Finanzamt legen immer mehr Bürger Einspruch gegen ihren Grundsteuerwertbescheid ein. Experten raten dazu. Wir haben außerdem nachgefragt, was es mit der nachträglichen Änderung der Bodenrichtwerte auf sich hat.

Blick von oben auf Wolfschlugen. Wie hier, mussten alle Eigentümer eine Grundsteuererklärung abgeben. 90 Prozent haben dies laut Nürtinger Finanzamt bislang getan. Fotos: Holzwarth
Viele Eigentümer haben den Grundsteuerwertbescheid bereits erhalten, andere warten noch.

Einspruch oder nicht Einspruch – das ist die Frage, die sich viele Grundstückseigentümer derzeit stellen. Etliche Experten raten dazu, gegen die Grundsteuerwertbescheide, die momentan von den Finanzämtern verschickt werden, innerhalb der vierwöchigen Frist Einspruch einzulegen. Auch beim Nürtinger Finanzamt hat man damit zunehmend zu tun. „Nachdem in den Medien zur Anfechtung der Bescheide aufgerufen wird, gehen auch bei uns zunehmend Einsprüche ein“, berichtet Elmar Wankmüller, der Leiter des Nürtinger Finanzamts, unserer Zeitung. ...

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