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Urteil gegen Früchtehändler aus Nürtingen ist rechtskräftig

Angeklagte erscheinen nicht zur Verhandlung, womit ihr Einspruch verworfen wurde.

Die beiden Angeklagten legten erst Einspruch ein, dann erschienen sie nicht zur Verhandlung. Foto: Jürgen Holzwarth

NÜRTINGEN. Zwei ehemalige Geschäftsleute aus Nürtingen mussten sich im Februar dieses Jahres wegen Betrugs vor dem Nürtinger Amtsgericht verantworten. Sie hatten sich von einer früheren Angestellten 17.500 Euro geborgt und diese nicht zurückerstattet. Da die beiden Angeklagten nicht zur Verhandlung erschienen waren, wurde damals ein Sitzungsstrafbefehl erlassen. Dabei handelt es sich um eine Verurteilung, die auch ohne die Anwesenheit der Angeklagten gefällt werden kann. Ein Sitzungsstrafbefehl wird dann erlassen, wenn das Gericht die Schuld für erwiesen ansieht und man davon ausgehen kann, dass es einer Hauptverhandlung nicht bedarf.

Dabei hatten die Angeklagten Bewährungsstrafen von acht und zehn Monaten, ausgesetzt auf zwei Jahre, bekommen. Wegen eines Einspruchs dagegen war ein neuer Verhandlungstermin am Freitag angesetzt worden. Die Geschädigte und Zeugen waren erschienen, die beiden Beschuldigten kamen nicht. Deshalb beantragte die Staatsanwaltschaft die Verwerfung des Einspruchs, womit der Strafbefehl rechtskräftig ist.

Über die Gründe, warum die Angeklagten erst Einspruch eingelegt haben und dann nicht zur Verhandlung erschienen sind, kann nur spekuliert werden.

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