Nürtingen

Streit um Sportplatz-Kommentar: Pressefreiheit ist kein Wunschkonzert

Wer Kritik übt, muss Widerspruch aushalten. Wer kritisiert wird, sollte das ebenfalls können. Die Debatte um einen NTZ-Kommentar zeigt, warum ein gelassener Umgang mit der Presse weiterhilft, sagt NTZ-Redaktionsleiter Kai Müller.

So sah der Sportplatz des TSV Oberensingen im August aus. Foto: Ralf Just

NÜRTINGEN. Der frühere Stuttgarter OB Wolfgang Schuster musste in seiner Amtszeit immer wieder Kritik einstecken. Es war eine Zeit, in der noch mehr Pressevertreter genauer hinschauten. Und doch hat der CDU-Mann nie den Draht zu den Journalisten abgebrochen, sondern immer wieder zu Hintergrundgesprächen eingeladen. Es wäre ihm sicherlich nie in den Sinn gekommen, zu fordern, die Passagen eines Kommentars zu ändern, auch wenn er ihn für falsch gehalten und sich maßlos darüber geärgert hätte. Eben das hat neulich die Stadt Nürtingen von der NTZ gefordert. Es ging um einen Kommentar zur künftigen Nicht-Bewässerung der Sportplätze. Dieses Ansinnen haben wir rechtlich prüfen lassen und unser Presseanwalt kam zu dem eindeutigen Schluss, dass eine Richtigstellung mit Fug und Recht zurückgewiesen werden kann.

„Haltlose Behauptungen“?

Warum gehen wir damit jetzt an die Öffentlichkeit? Die Nürtinger Zeitung ist zugleich auch das Amtsblatt der Stadt Nürtingen. In diesem Anzeigenteil, in dem die Stadt ihre Mitteilungen veröffentlicht, wurde am Dienstag dieser Woche im „Brief des Oberbürgermeisters“ von „haltlosen Behauptungen“ gesprochen, auf die man sich keinen Reim machen könne. Nach unserer Ansicht ist die in der Meinungsäußerung enthaltene Schlussfolgerung aber völlig in Ordnung, was uns rechtlich auch bestätigt wurde.

Zur Wahrheit gehört auch, dass die Stadtwerke bis heute einen zugesandten Fragenkatalog nicht beantwortet haben. Bereits zuvor hatte der Kollege Fragen an die Pressestelle der Stadt verschickt und vom Technischen Beigeordneten Johannes Martin unter anderem zur Antwort erhalten: „Fragen, die auf Vermutungen, Bewertungen oder unbelegten Annahmen beruhen, sind aus unserer Sicht für eine sachliche Presseauskunft nicht geeignet.“ Wie lauteten die Fragen zum Sportplatz in Oberensingen? Hier ein kleiner Auszug: Ist es korrekt, dass die Sperre bis zum 4. Oktober verlängert wird? Was sind die Gründe dafür? Welche Maßnahmen wurden bisher ergriffen? OB Johannes Fridrich hatte sich eingeschaltet und zumindest einen Teil der Fragen beantwortet.

Kommunen müssen Auskunft geben

Es ist halt leider für Behörden so, dass sie sich die Fragen nicht aussuchen können. Das wäre ein seltsames Demokratieverständnis. Es gibt eine gesetzliche Verpflichtung, die im Landespressegesetz (Paragraf 4) eindeutig geregelt ist und für alle Behörden gilt. Dort heißt es: „Die Behörden sind verpflichtet, den Vertretern der Presse die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen.“

Es geht hier um grundsätzliche Dinge. Die Presse spielt eine andere Rolle als sie mancher Bürgermeister womöglich gern hätte. Manchmal ist sie Verbreiter guter Nachrichten, manchmal aber Kritikerin, und das braucht es für eine funktionierende Demokratie. In Nürtingen wird ja in der Verwaltung und im Gemeinderat häufig vom Team Nürtingen gesprochen. Die Redaktion der NTZ gehört nicht dazu. Sie kann und darf es auch nicht. Das heißt nicht, dass man zusammenarbeitet, etwa bei Veranstaltungen. Die Mehrheit der Artikel wird im Lokalen immer positiv sein. Aber es gibt auch die kritischen Berichte und da sei an Wolfgang Schuster erinnert. Mehr Gelassenheit ist eben auch eine Lösung.

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