Nürtingen
So schützen sich Senioren im Landkreis Esslingen vor perfiden Betrugsmaschen
Schockanrufe, falsche Polizeibeamte, Enkeltrick: Immer wieder nutzen Ganoven das Vertrauen leutseliger Menschen aus. Vier gängige Betrugsmaschen und was die Polizei dazu rät.
NÜRTINGEN. Auch wenn die Betrugsmaschen der Öffentlichkeit bekannt sind, fallen doch immer wieder arglose Senioren auf falsche Polizeibeamte und Co. herein. Dass da Aufklärung immer noch not tut, hatte ein Leser am Rande eines Vortrags unserer Zeitung jüngst deutlich gemacht. Sein Rat, um Betrügern den Wind aus den Segeln zu nehmen: „Stellen Sie eine Gegenfrage.“ Dann sei immer Ruhe und der Anrufer lege meistens schnell auf. Doch wie ist eigentlich aktuell die Situation im Landkreis Esslingen?
Die Betrugsdelikte sind aktuell nicht rückläufig, zumindest, wenn man die Zahlen für 2024 (2835) und 2023 (2637) miteinander vergleicht. Prozentual gesehen ist das ein Zuwachs von 7,5 Prozent. Es waren aber im Jahr 2020 mit 3348 Fälle auch schon mal mehr. In den Jahren 2021 sind 2417 Fälle verzeichnet, 2022 waren es 2363 Fälle. Wird da mittlerweile auch Künstliche Intelligenz (KI) eingesetzt? „KI wird in den gängigen Betrugsarten wie Schockanrufe oder falsche Polizeibeamte nicht angewandt“, teilt Polizeisprecher Michael Schaal vom Polizeipräsidium in Reutlingen auf Anfrage mit. KI werde bislang nur im Bereich des Anlagenbetrugs verwendet.
Was die Betrugsmaschen betrifft, hat die Polizei vier gängige Maschen in einem vierseitigen Papier aufgeführt. Welche sind es und was kann man dagegen tun?
Masche 1: Falsche Polizeibeamte
Ein Mann oder eine Frau ruft an und behauptet, bei einer bestimmten Polizeidienststelle beschäftigt zu sein. Man habe einen Einbrecher festgenommen, bei dem ein Zettel mit der Anschrift des Angerufenen aufgefunden worden sei. Ein Einbruch durch Komplizen stehe unmittelbar bevor. Es folgen Fragen nach vorhandenem Vermögen und der Hinweis, dass Geld und Wertsachen zu Hause nicht mehr sicher seien und „der Polizei“ zur sicheren Aufbewahrung übergeben werden sollen. Auch auf der Bank sei das Geld nicht sicher, weil Bankbedienstete in die Sache verwickelt seien. Man solle am besten gleich alles abheben.
Doch das stimmt alles nicht, wie die Polizei-Pressestelle in Reutlingen in ihrem Papier klarstellt. Die Polizei werde nie irgendwo anrufen, um jemanden über sein Vermögen auszufragen oder zur Übergabe von Geld und anderen Vermögenswerten aufzufordern. Einziger Zweck der Lügen sei es, den Leuten Angst einzujagen und sie dazu zu bringen, Geld und Wertsachen zu übergeben oder zur Abholung vor die Tür zu legen.
Durch technische Manipulationen könne es sogar sein, dass auf dem Telefondisplay nicht die Rufnummer des Betrügers, sondern eine Rufnummer einer Polizeidienststelle oder die Notrufnummer 110 erscheine. Dies soll letzte Zweifel ausräumen.
Was rät die Polizei?
Betroffene sollten sofort auflegen, wenn ein angeblicher Polizeibeamter am Telefon nach persönlichen oder finanziellen Verhältnissen fragt. So etwas mache die Polizei nicht. Man dürfe auch nie einem Fremden Bargeld oder Wertgegenstände übergeben. Zudem solle man die angezeigte Telefonnummer, den Namen und die angegebene Dienststelle des Anrufers notieren und danach auflegen. Anschließend rät die Polizei dazu, Kontakt mit der nächsten, echten Polizeidienststelle in der Nähe aufzunehmen. Dabei solle man aber nicht die Rückruftaste drücken, sondern die richtige Nummer heraussuchen oder 110 anrufen. Wichtig sei es zudem, Angehörige oder eine Person des Vertrauens zu Rate zu ziehen.
Masche 2: Enkeltrick/Schockanrufe
Sehr häufig komme auch der sogenannte Schockanruf oder Enkeltrick vor: Die Betrüger rufen dabei bei älteren Mitbürgern an und geben sich als Enkel, Neffen oder gute Bekannte aus. Der Einstieg ins Gespräch sei fast immer der gleiche: „Kennst Du mich? Weißt Du, wer dran ist? Ich bin es, deine Enkelin, dein Enkel, dein Neffe und so weiter!“ Mit Schilderungen einer finanziellen Notlage wollen sie Geld für eine größere Anschaffung, den Erwerb einer Immobilie, zur Begleichung von Notargebühren und Ähnliches. Immer werde zeitliche Dringlichkeit vorgespielt und das Geld dann nicht vom vermeintlichen Enkel selbst, sondern von seinem angeblichen Freund, Bekannten abgeholt. Gerne werde auch ein angeblicher Verkehrsunfall mit schlimmen Folgen geschildert, den ein naher Angehöriger verursacht haben soll. Diese Lügengeschichte werde den Opfern meist von einem Betrüger, der sich als Polizeibeamter oder Staatsanwalt ausgibt, aufgetischt. Im Hintergrund höre man Schluchzen und Wimmern, manchmal trete auch der vermeintliche Angehörige mit verstellter, weinerlicher Stimme selbst am Telefon in Erscheinung. „Damit wird ein enormer, emotionaler Druck auf das Opfer aufgebaut, das in seiner Sorge dann fast nicht mehr klar denken kann“, heißt es in dem Schreiben der Polizei. Um die angeblich drohende Inhaftierung zu verhindern, werde dann eine beträchtliche Kaution gefordert. Zur Übergabe des Bargelds wird das Opfer unter fadenscheinigen Gründen an einen willkürlichen Ort dirigiert.
Was rät die Polizei in diesen Fall?
Betroffene sollen nie Geld übergeben. Sie sollen genau nachfragen, wenn ein unbekannter Angehöriger sich meldet und auf keinen Fall von sich aus einen Namen nennen. Ebenfalls solle man sich auf jeden Fall die Telefonnummer des Anrufers notieren und mithilfe der Angehörigen überprüfen. Bei Verdacht eines betrügerischen Anrufs solle man zudem auf jeden Fall die Polizei einschalten.
Masche 3: Gewinnversprechen
Andere Betrüger versprechen hohe Gewinne, fordern aber zuerst eine Gegenleistung in Form einer Gebühr. Die Anrufer geben sich nicht selten als Rechtsanwälte, Notare oder sonstige Amtspersonen aus und täuschen seriöse Rufnummern vor. Im Zweifelsfall sollte natürlich wieder die Polizei informiert werden.
Was sagt die Polizei?
Diesen Gewinnversprechen sollte kein Glauben geschenkt werden, insbesondere wenn die Einlösung des Gewinns an Bedingungen geknüpft ist. Zudem dürfe man sich von angeblichen Amtspersonen nicht unter Druck setzen lassen. Bei echten Gewinnen müsse man kein Geld im Voraus überweisen. Zudem solle man telefonisch keinesfalls persönliche Informationen wie Telefonnummern, Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen oder Kreditkartennummern weitergeben. Auch hier gelte: Im Zweifelsfall immer die Polizei verständigen!
Masche 4: Betrug über Messengerdienste wie WhatsApp
Bei dieser Betrugsmasche geben sich laut Polizei wie beim Enkeltrick Kriminelle als nahe Verwandte, meist als Tochter, Sohn oder Enkel aus, die in einer Notlage stecken und sich per WhatsApp oder einem anderen Messengerdienst von einer angeblich neuen Telefonnummer melden. Es werde eine Geschichte erfunden, warum der Absender eine neue Telefonnummer hat. Die Nachricht laute so oder so ähnlich: „Hallo Mama, ich bin es. Ich habe eine neue Nummer, weil mein Handy kaputtgegangen ist. Bitte speichere die Nummer ab.“ Kurz darauf folge in der Regel die Bitte nach Geld im drei- oder vierstelligen Bereich aufgrund eines Notfalls oder weil eine Rechnung nicht bezahlt werden könne, weil ja das eigene, bisherige Handy angeblich nicht mehr zur Verfügung steht. Ganz besonders hellhörig sollten man werden, wenn eine Überweisung in Echtzeit verlangt wird.
Was sagt die Polizei?
Die Polizei rät dazu, auf keinen Fall zurückzuschreiben, sondern den angeblichen Absender unter seiner bisherigen Nummer zu kontaktieren. So fliege der Schwindel schnell auf. Zudem sollte man den Absender sofort blockieren, die Telefonnummern und Chatverlauf mit Screenshots sichern und Strafanzeige erstatten. Falls bereits eine Überweisung getätigt worden sei, müsse man sofort die Bank verständigen. Trotz der Kontonummer sei die Nachverfolgung eines bereits überwiesenen Betrages allerdings sehr schwierig. Das Geld werde innerhalb kürzester Zeit auf weitere Konten transferiert, lande wenig später im Ausland und ist nicht mehr nachverfolgbar.
Weitere Informationen zu Betrügern am Telefon gibt es unter www.polizei-beratung.de.