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Kein Patentrezept gegen Wohnungsnot in Nürtingen

Immer mehr obdachlos – Stadt kann Mangel vorerst nur verwalten – Hoffnung auf neue Baugebiete und neue Wohnformen

Städtische Unterkünfte, wie jüngst unter anderem in der Metzinger Straße gebaut, lindern nur die schlimmste Wohnungsnot. Foto: Holzwarth

Obdachlosenunterkünfte, Sozialwohnungen, kostengünstiger Wohnraum – all das fehlt in Ballungsräumen wie auch in Nürtingen. Diese Erfordernisse konkurrieren mit Wünschen nach gehobenem Wohnraum um dasselbe, rare Gut Bauland, das deshalb nicht günstiger wird. In diesem Spannungsfeld bewegen sich die wohnungspolitischen Überlegungen in der Neckarstadt.

NÜRTINGEN. Die Hoffnungen in Nürtingen sind auf die Bergäcker zwischen Lerchenberg und Südtangente sowie auf die Östliche Bahnstadt gerichtet, die beiden größten aktuell geplanten Gebiete. Die Bergäcker sind dem Wohnungsbau vorbehalten, auf über neun Hektar Fläche sollen rund 500 Wohneinheiten entstehen. Die Bahnstadt mit rund 8,6 Hektar wird als Mischgebiet für Wohnen, Arbeitsstätten und Einkaufsmöglichkeiten geplant.

Auch für kleinere Gebiete wie den Äußeren Egert bei Raidwangen mit 1,7 Hektar und circa 50 Wohneinheiten und das Gebiet „Alte Ziegelei“ mit 1,1 Hektar und rund 60 Wohneinheiten zwischen Bahnlinie und Lerchenberg gibt es städtebauliche Rahmenpläne. Dem Raidwänger Gebiet wurde in Anlehnung an den dörflichen Charakter eine etwas lockerere Bebauung zugestanden. Dennoch sind auch dort einige Gebäude als Mehrfamilienhäuser für Wohnraum im unteren Preissegment geplant.

Günstiger Wohnraum hängt von verschiedenen Faktoren ab. Im besten Fall baut die Stadt mit ihrem städtischen Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft Nürtingen (GWN) selbst, um das Heft des Handelns in der Hand zu behalten. Oder die Stadt veräußert eigenen Grund mit der Vorgabe an Investoren, eine Quote an Sozialwohnungen oder zumindest an kostengünstigem Wohnraum vorzugeben. Ein weiteres Instrumentarium ist das Baurecht. So kann die Aufstellung eine Bebauungsplans ebenfalls an Bedingungen gebunden werden. Im Fall des jüngst beschlossenen Bebauungsplans Am Wasen, wo auf dem Gelände der ehemaligen Psychiatrie ein Investor rund 150 Wohnungen errichten will, wurde zumindest für 23 davon eine 20-jährige Mietpreisbindung mit acht bis neun Euro pro Quadratmeter ausgehandelt.

Die Bauleitplanung eröffnet Kommunen weitere Möglichkeiten der Einflussnahme. Neben Rahmenplänen ist die sogenannte Konzeptvergabe ein wichtiges Instrumentarium, wie sie beim Gebiet „Alte Ziegelei“ und vor allem auch für die Bahnstadt vorgesehen ist. Dabei sollen diejenigen zum Zuge kommen, deren Konzepte am besten den städtebaulichen Vorstellungen des Gemeinderats entsprechen, wie zum Beispiel eine Durchmischung von unterschiedlichen Wohnformen in verschiedenen Preissegmenten oder auch ökologische, soziale und flächensparende Kriterien.

Bis es aber so weit ist, muss die Stadt den Mangel verwalten. Sie ist gesetzlich dazu verpflichtet, obdachlose Menschen unterzubringen. Die GWN hat dafür in den vergangenen vier Jahren einige Gebäude errichtet oder angemietet. Insgesamt 82 Objekte nutzt die Stadt derzeit zu diesem Zweck. Ebenso wie bei Obdachlosen ist sie in der Pflicht, Flüchtlinge unterzubringen, wenn sie nach einer gewissen Zeit die Gemeinschaftsunterkünfte des Landkreises verlassen müssen, aber keine Wohnung finden. „Für die Art der Unterbringung gibt es deshalb auch keinen Unterschied, Flüchtlinge gelten dann als obdachlos“, betont Nürtingens Ordnungsamtsleiter Peter Herrle, in dessen Ressort die Unterbringung fällt.

Zur Verfügung gestellt werden müssen in der Regel zehn Quadratmeter Wohnfläche pro Person, mit Gemeinschaftsräumen und sanitären Anlagen werden es in der Regel rund 15 Quadratmeter, erklärt GWN-Geschäftsführer Eckart Krüger. Trotz der Anstrengungen in jüngster Vergangenheit betont Herrle: „Wir haben weiter großen Bedarf.“ Simon Klaiber, Referent von Bürgermeisterin Annette Bürkner, in deren Zuständigkeitsbereich soziale Fragen fallen, fügt an: „Bei den bis September letzten Jahres untergebrachten 607 Personen handelt es sich zwar um 41 Prozent Flüchtlinge, doch die Zahl der Personen, die aus den verschiedensten Gründen ihre Wohnung verlieren, steigt drastisch an.“ Ursachen seien oft Krankheit oder Trennung, aber auch steigende Mieten. So seien immer mehr betroffen, die in Arbeit stünden, das Geld aber nicht mehr für die bestehende Wohnung ausreiche. Zu einem großen Teil handle es sich um Familien, so Klaiber.

Um für weitere Obdachlose in Notsituationen gerüstet zu sein, beschloss der Gemeinderat auf Antrag der Verwaltung, am Ende der Max-Eyth-Straße anschließend an das Gewerbegebiet Steinach ein Gebäude für 70 Personen mit geschätzten Kosten von 4,2 Millionen Euro zu errichten. Der Baubeginn ist noch für dieses Jahr geplant. Die fragliche Fläche liegt im Außenbereich, das heißt, es handelt sich nicht um offiziellen Baugrund. Nur Ausnahmen sind möglich, zu denen vor allem landwirtschaftliche Gebäude, aber auch Jugendhilfeeinrichtungen oder eben originäre Obdachlosenunterkünfte zählen.

Geeigneter Baugrund ist ein rares Gut

Ein wesentliches Kriterium der Nürtinger Verwaltung bei der Suche nach Flächen für Obdachlosenunterkünfte beziehungsweise Sozialwohnungen ist, dass sich die Grundstücke in städtischem Besitz befinden und Baurecht besteht, beziehungsweise relativ schnell geschaffen werden könnte. Kritiker dieses Vorgehens sehen dabei städtebauliche Kriterien im Hintertreffen. GWN-Geschäftsführer Krüger dagegen vertrat bisher die Strategie, den Zuschnitt von Unterkünften so zu errichten, dass sie zunächst für eine Obdachlosenunterbringung mit einer zahlenmäßig dichteren Belegung und später eventuell als geförderte Sozialwohnungen genutzt werden können. Er räumt jetzt aber auch ein: „Das hängt von Fall zu Fall von den Förderrichtlinien ab.“

Für Ordnungsamtsleiter Herrle steht fest: „Die Stadt braucht beides.“ Deshalb habe die geplante Obdachlosenunterkunft in der Max-Eyth-Straße höchste Priorität. Mittelfristig gehe es aber auch um Sozialwohnungen, um die Menschen in ordentliche Mietverhältnisse zu bringen. Wichtig dabei wird der Mietspiegel sein, der jetzt für die Stadt und Umlandgemeinden erstellt wird. „Anhand dessen kann überhaupt erst definiert werden, was kostengünstiger und was sozial geförderter Wohnraum sein kann“, so Herrle.

Für die Obdachlosenunterbringung bekommt die Stadt von den Untergebrachten eine sogenannte Nutzungsentschädigung, für Sozialwohnungen eine Miete, die in der Regel um 30 Prozent unter dem Mietspiegel liegt. Krüger weiß jedoch: „Wir müssen froh sein, überhaupt unsere Kosten decken zu können“.

Die Entgelte oder Mieten müssen bei fehlendem oder zu geringem Einkommen aus der vom Kreis ausbezahlten Sozialhilfe geleistet werden. Im Gegensatz zur Obdachlosenunterbringung steht Wohngeldempfängern mehr Wohnraum zur Verfügung. Sozialverbände kritisieren jedoch, dass der angemessene Wohnraum auf dem heißgelaufenen Wohnungsmarkt für das ausbezahlte Geld oft gar nicht mehr zu finden ist.

Geplante städtische Objekte im Marbachweg in Reudern und im Breiten Weg in der Braike, zu denen es Proteste bis hin zu einem Bürgerentscheid gab, ebenso wie das Vorhaben in der Grötzinger Straße in Oberensingen wurden zunächst auf das kommende Jahr verschoben, weil das Geld fehlt. So wird es auch der neue betriebswirtschaftliche Geschäftsführer, der Krüger bei der GWN seit Kurzem zur Seite gestellt ist, nicht einfach haben, zeitnah den städtischen Wohnungsbau voranzutreiben.

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