Der Satz „Die Sprache in der Bundesrepublik ist Deutsch“ soll ins Grundgesetz. Die Frage ist nur, was die Konsequenz aus einem solchen Gesetz wäre. Kann man nun Leute verklagen, die einen mit unzulänglichem Deutsch belästigen? Das würde Heerscharen von Juristen langfristig den Broterwerb sichern, schließlich ist nicht jeder ein Goethe oder Grass, ein Hölderlin oder Härtling. Dabei ist weniger an ...