NTZ+ Nürtingen
Bürgerbegehren ist unzulässig
Regierungspräsidium bestätigt Rechtsauffassung der Stadt Nürtingen
NÜRTINGEN (nt). Am 22. Februar hob der Gemeinderat der Stadt Nürtingen einen im November 2017 gefassten Beschluss zum Verkauf von zwei Grundstücken und zwei weiteren Teilflächen an der Neckarstraße an einen Investor zum Bau eines Hotels wieder auf, nachdem sich Widerstand in Form der Bürgerinitiative „Nürtingen am Neckar“ formierte. Obwohl der Gemeinderat damit einem angekündigten Bürgerbegehren ...