NTZ+ Nürtingen

Bürgerbegehren ist unzulässig

Regierungspräsidium bestätigt Rechtsauffassung der Stadt Nürtingen

NÜRTINGEN (nt). Am 22. Februar hob der Gemeinderat der Stadt Nürtingen einen im November 2017 gefassten Beschluss zum Verkauf von zwei Grundstücken und zwei weiteren Teilflächen an der Neckarstraße an einen Investor zum Bau eines Hotels wieder auf, nachdem sich Widerstand in Form der Bürgerinitiative „Nürtingen am Neckar“ formierte. Obwohl der Gemeinderat damit einem angekündigten Bürgerbegehren die Grundlage entzog und Gesprächsbereitschaft signalisierte, reichte die Bürgerinitiative am 5. März 4701 Unterschriften zur Durchführung eines Bürgerbegehrens ein und nahm gleichzeitig Kontakt mit ...

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