Ernst Trautmann, Nürtingen. Zum Artikel Die Parteien wollen mehr Geld vom Staat vom 20. August. Im Parteiengesetz heißt es im Paragraphen 1 (1): Die Parteien sind ein verfassungsrechtlich notwendiger Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Sie erfüllen mit ihrer freien, dauernden Mitwirkung an der Willensbildung des Volkes eine ihnen nach dem Grundgesetz obliegende und von ihm verbürgte Aufgabe.
Von Mitbestimmung ist da keine Rede. Mitwirkung ist schwächer als Mitbestimmung. Aber die Partien wollen mitbestimmen. Wenn den Parteien die Mitglieder davonlaufen, liegen also die Ursachen an der Politik der Parteien. Vergleichen wir die Parteien mit einem gewöhnlichen Gewerbetreibenden, der eine Ware verkauft. Liefert er schlechten Service oder trifft er den Geschmack seiner Kunden nicht, bleiben diese aus. Er kann den Gewinnverlust auch nicht im Umlageverfahren geltend machen. Das Finanzierungsgesetz der Parteien muss also Einnahmeverluste durch Änderung der Quote ausgleichen, zu Lasten aller Bürger. Wie sagte doch der Philosoph Kant aus Königsberg in seiner Schrift Zum ewigen Frieden: Alle Politik muss ihr Knie vor der Moral beugen. Das Recht muss nie der Politik, wohl aber die Politik dem Recht angepasst werden.
Leserbriefe | 30.10.2025 - 05:00
Machterhalt um jeden Preis
Eugen Schnell, Nürtingen. Zum Artikel „Politiker warnen vor Spionage durch AfD“ vom 23. Oktober.
Der Thüringer Innenminister Georg Maier (SPD) sowie der Vorsitzende des Geheimdienst-Kontrollgremiums, Marc Heinrichmann, und Jens Spahn, der ...
Leserbriefe | 30.10.2025 - 05:00
Die wahren S21-Verlierer
Peter Främke, Neckartailfingen. Zum Artikel „Bahn zahlt die Mehrkosten bei Stuttgart“ vom 25. Oktober.
Jetzt ist es vom Gericht endgültig bestätigt, meldet auch die Zeitung auf Seite 11 am 25. Oktober: „Bahn zahlt die Mehrkosten bei Stuttgart 21“. ...