Dr. Michael Buchmann, Beuren. Zum Artikel „Strobl will Quarantänebrecher einweisen“ vom 7. November. Aus meiner Sicht ist es höchste Zeit, eine geeignete Einrichtung für Quarantänebrecher zu schaffen. Ein Infektionsschutzgesetz macht nur Sinn, wenn dessen – leider notwendige – Regelungen auch durchgesetzt werden. Ob sich hierfür Haftanstalten, Arrestzellen oder ehemalige Kliniken am besten eignen sei dahingestellt. Völlig ungeeignet ist aber eine zwangsweise Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik. Zum einen handelt es sich um einen Missbrauch der Psychiatrie, die zur Verwahranstalt für Querulanten oder Unbelehrbare degradiert wird. Dabei gehen wertvolle und dringend benötigte pflegerische und ärztliche wie auch räumliche Ressourcen für die Versorgung psychisch Kranker verloren.
Auch kann es nicht sein, dass die Solidargemeinschaft der Krankenversicherten für derartige Fehlbelegungen mit lediglich zu verwahrenden, nicht jedoch zu behandelnden Personen aufkommt. Die Betroffenen selbst für die entstehenden Kosten heranzuziehen muss ebenfalls Aufgabe der zuständigen Behörden sein. Es ist auch nicht einzusehen, weshalb bei symptomlos oder symptomarm Infizierten eine psychiatrische Klinik für die Unterbringung herhalten muss. Bei tuberkulosekranken Menschen würde man wohl kaum auf diese Idee kommen, es sei denn es stünde eine psychiatrische Erkrankung im Vordergrund der Behandlungsbedürftigkeit.
Schließlich muss gerade angesichts der nicht nur in Deutschland bestehenden Vorgeschichte, Psychiatrie für politische und andere Zwecke zu missbrauchen, sehr früh eine Grenze gezogen werden, um einer Instrumentalisierung der Psychiatrie nicht Vorschub zu leisten.
Leserbriefe | 31.12.2025 - 05:00
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Leserbriefe | 31.12.2025 - 05:00
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