Helmut Hartmann, Nürtingen. Zum Artikel „Lang soll sie leben“ vom 18. August. Ob das Projekt „Rente ab 67“ gestartet wird, ist in diesem Herbst eine spannende Frage. In dem Gesetz gibt es eine Überprüfungsklausel, die vorsieht, dass vor Inkrafttreten die Situation am Arbeitsmarkt – für Ältere – angeschaut und bewertet wird. Innerhalb der Arbeitnehmerschaft wird dieses Gesetz heftig kritisiert auch, weil heutzutage ganz wenige „Normalbeschäftigte“ das Alter 65 erreichen und vorher meist mit Rentenabschlägen in den Ruhestand gehen.
Die Kritik von Gewerkschaften und Sozialverbänden, dass die beabsichtigte Neuregelung in erster Linie eine Ausweitung der Rentenabschläge bedeute, ist sicher berechtigt. Nach meiner Auffassung ist es unbedingt erforderlich, weg von einer starren Zahl zu kommen und mehr Flexibilität anzubieten. Zum Beispiel: Wer vor 65 in Rente geht, muss Abschläge (0,3 Prozent pro Monat) in Kauf nehmen – wie seither –, wer über 65 bis 67 arbeitet, sollte Zuschläge (0,3 Prozent pro Monat) erhalten. Der Korridor von vier Jahren – 63 bis 67 – würde dann die unterschiedlichen Situationen am Arbeitsmarkt und die gesundheitlichen Belastungen berücksichtigen. Die verschiedenen Sonderregelungen für bestimmte Personengruppen könnten diese Flexibilität dann noch sinnvoll ergänzen. Ich bin mir sicher, dass ein solcher Korridor von vier Jahren mit dem Fixpunkt Alter 65 eine sinnvolle Lösung sein würde.
Leserbriefe | 18.09.2025 - 05:00
Kein Verständnis für Entscheidung
Renate Gmoser, Neckartailfingen. Zum Artikel „IG Metall darf Festhalle Aich nicht nutzen“ vom 12. September.
Als ehemalige Beschäftigte der IG Metall kann ich nur den Kopf schütteln. In den vielen Jahren meiner Gewerkschaftsarbeit ist es immer ...
Leserbriefe | 18.09.2025 - 05:00
Ja zum Pflichtjahr
Andreas Haussmann, NT-Oberensingen. Zum Artikel „Pflichtjahr für Rentner? Idee stößt auf Kritik“ vom 27. August.
Soziales Jahr für Rentner finde ich gut, das habe ich auch gemacht. Nach 50 Arbeitsjahren, 40 davon in Schichtarbeit, plante ich mein ...