Gerhard Jakob, Neckartenzlingen. Zum Artikel „Verfassungsrichter kippen Sterbehilfe-Verbot“ vom 27. Februar. Wie die Nürtinger Zeitung berichtet, hat das Bundesverfassungsgericht zum ersten Mal in seiner Geschichte entschieden, dass aus dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht folgt, dass jedermann ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben habe. Die Richter erklärten das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung für nichtig.
Mit diesem Urteil führt das Bundesverfassungsgericht den Gottesbezug in der Präambel zum Grundgesetz ad absurdum. Damit ist unsere Gesellschaft auf einer weiteren Station hin zu einer völlig areligiösen Gesellschaft angekommen. Ich sehe darin durchaus einen Zusammenhang zu der in letzter Zeit des Öfteren beklagten Verrohung unserer Gesellschaft.
Leserbriefe | 30.10.2025 - 05:00
Machterhalt um jeden Preis
Eugen Schnell, Nürtingen. Zum Artikel „Politiker warnen vor Spionage durch AfD“ vom 23. Oktober.
Der Thüringer Innenminister Georg Maier (SPD) sowie der Vorsitzende des Geheimdienst-Kontrollgremiums, Marc Heinrichmann, und Jens Spahn, der ...
Leserbriefe | 30.10.2025 - 05:00
Die wahren S21-Verlierer
Peter Främke, Neckartailfingen. Zum Artikel „Bahn zahlt die Mehrkosten bei Stuttgart“ vom 25. Oktober.
Jetzt ist es vom Gericht endgültig bestätigt, meldet auch die Zeitung auf Seite 11 am 25. Oktober: „Bahn zahlt die Mehrkosten bei Stuttgart 21“. ...