Gerhard Jakob, Neckartenzlingen. Zum Artikel „Verfassungsrichter kippen Sterbehilfe-Verbot“ vom 27. Februar. Wie die Nürtinger Zeitung berichtet, hat das Bundesverfassungsgericht zum ersten Mal in seiner Geschichte entschieden, dass aus dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht folgt, dass jedermann ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben habe. Die Richter erklärten das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung für nichtig.
Mit diesem Urteil führt das Bundesverfassungsgericht den Gottesbezug in der Präambel zum Grundgesetz ad absurdum. Damit ist unsere Gesellschaft auf einer weiteren Station hin zu einer völlig areligiösen Gesellschaft angekommen. Ich sehe darin durchaus einen Zusammenhang zu der in letzter Zeit des Öfteren beklagten Verrohung unserer Gesellschaft.
Leserbriefe | 18.09.2025 - 05:00
Kein Verständnis für Entscheidung
Renate Gmoser, Neckartailfingen. Zum Artikel „IG Metall darf Festhalle Aich nicht nutzen“ vom 12. September.
Als ehemalige Beschäftigte der IG Metall kann ich nur den Kopf schütteln. In den vielen Jahren meiner Gewerkschaftsarbeit ist es immer ...
Leserbriefe | 18.09.2025 - 05:00
Ja zum Pflichtjahr
Andreas Haussmann, NT-Oberensingen. Zum Artikel „Pflichtjahr für Rentner? Idee stößt auf Kritik“ vom 27. August.
Soziales Jahr für Rentner finde ich gut, das habe ich auch gemacht. Nach 50 Arbeitsjahren, 40 davon in Schichtarbeit, plante ich mein ...