Ingrid Dolde, Großbettlingen. In Kürze soll eine Stadtbildsatzung für die Altstadt von Nürtingen verabschiedet werden. Ein positiver Meilenstein, der bisher kaum Aufmerksamkeit erregt hat. Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur dauerhaften Sicherung der bisher noch erhaltenen Teile der Altstadt, zu denen auch das Hölderlinhaus gehört. Die Stadtbildsatzung soll die Altstadt schützen. Die Präambel beginnt verheißungsvoll: „Die Erhaltung des überlieferten Stadtbildes der Stadt Nürtingen ist eine Aufgabe von hoher kultureller Bedeutung.“ Das erklärte Ziel ist es, „das städtebauliche und baukulturelle Erbe zu schützen und zu pflegen“. Auch das Hölderlinhaus soll geschützt werden. Es wird im Lageplan als stadtbildprägend den Denkmalen gleichgestellt.
Der vorliegende Entwurf hat jedoch einen gravierenden Pferdefuß: Bereits in der Präambel, in der man eher weihevolle Worte erwartet, wird die Schutzwirkung der Stadtbildsatzung weitgehend außer Kraft gesetzt. Hier werden alle Vorhaben, die aus einem Wettbewerb hervorgehen, von den Bestimmungen der Satzung faktisch freigestellt. Das macht die Stadtbildsatzung zu einem eher nutzlosen Papier. Nahezu alle bekannten Nürtinger Bausünden sind „Kinder“ eines Wettbewerbs. Dazu kann jeder Nürtinger auf Anhieb eindrucksvolle Beispiele nennen: Steinerner Bau, Passage 33 . . . Der Prozess schreitet fort. Aufgabe der Stadtbildsatzung muss es sein, diesen Prozess zu stoppen. Das ist jedoch mit dem bisher vorgesehenen Freifahrschein für Wettbewerbe in der Präambel nicht möglich.
Zusätzlicher Clou im Verfahren: Ein ausdrücklich zum Bestandteil der Stadtbildsatzung erklärter Lageplan, der die stadtbildprägenden Gebäud, wie vor allem das Hölderlinhaus extra ausweist, lag nach meiner Kenntnis bei den Beratungen nicht vor und ist bisher auch nicht im Rats- und Informationssystem veröffentlicht. Möglicherweise wurde er im Satzungsverfahren auch nicht öffentlich ausgelegt.
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