Andreas Linder, Tübingen. Zum Artikel „Anders als gewohnt, aber gut“ vom 3. April. Ein schönes Fest haben da die Flüchtlinge aus Guinea und ihre deutschen Unterstützer in Neuffen gefeiert. Eines war allerdings im Bericht falsch: Guinea ist kein sogenanntes „sicheres Herkunftsland“. Die Anerkennungsquote für Flüchtlinge aus Guinea durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) betrug im Jahr 2018 15,7 Prozent (zum Vergleich: Gambia: 6,4 Prozent). Wenn man die Fälle herausrechnet, bei denen das BAMF gar nicht die Asylgründe prüft, sondern wegen möglicher Zuständigkeit anderer EU-Staaten als „unzulässig“ ablehnt, beträgt die Anerkennungsquote 24,4 Prozent.
Hinzu wird dann noch ein Anteil von Betroffenen kommen, die gegen die Ablehnung ihres Asylantrags erfolgreich vor Gericht klagen. Es droht also nicht allen die Abschiebung, wie der Artikel vorgibt, sondern viele der Flüchtlinge aus Guinea erhalten eine Anerkennung und dürfen bleiben. Und selbst bei einer rechtskräftigen Ablehnung des Asylantrags kann es Gründe für eine längerfristige Duldung geben. Man sollte also nicht zu schnell die Abschiebung herbeireden oder herbeischreiben, nur weil Menschen aus Afrika kommen.
Leserbriefe | 18.09.2025 - 05:00
Kein Verständnis für Entscheidung
Renate Gmoser, Neckartailfingen. Zum Artikel „IG Metall darf Festhalle Aich nicht nutzen“ vom 12. September.
Als ehemalige Beschäftigte der IG Metall kann ich nur den Kopf schütteln. In den vielen Jahren meiner Gewerkschaftsarbeit ist es immer ...
Leserbriefe | 18.09.2025 - 05:00
Ja zum Pflichtjahr
Andreas Haussmann, NT-Oberensingen. Zum Artikel „Pflichtjahr für Rentner? Idee stößt auf Kritik“ vom 27. August.
Soziales Jahr für Rentner finde ich gut, das habe ich auch gemacht. Nach 50 Arbeitsjahren, 40 davon in Schichtarbeit, plante ich mein ...