Jochen Findeisen Schlaitdorf. Zum Leserbrief Was ist wahr? vom 24. April. Frau Pfuderer bleibt dreist, wenn sie nach wie vor behauptet, in der Bundesrepublik gäbe es eine eigene Militärgerichtsbarkeit. Militärgerichtsbarkeit ist die durch militärische Behörden ausgeübte Gerichtsbarkeit über Militärpersonen. Unsere heutigen Truppendienstgerichte bearbeiten Verfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung und der Wehrdisziplinarordnung. Sie sind der (zivilen!) Verwaltungsgerichtsbarkeit zugeordnet! Wer mit juristischen Sachverhalten nicht umgehen kann, sollte sich sachkundig machen, bevor er im öffentlichen Diskurs unrichtige Behauptungen aufstellt. Nicht alle Leser der Nürtinger Zeitung hauptsächlich Angehörige der älteren Generation haben einen Internetanschluss. Dieser Teil der Bevölkerung bleibt von diesem Diskurs ausgeschlossen, wenn zur Begründung eigener Auffassungen auf eine Webseite verwiesen wird. Auch ein Verweis auf die Webseite Wikipedia enthebt niemanden von der Pflicht, historische Sachverhalte wissenschaftlich seriös zu recherchieren, bevor er damit an die Öffentlichkeit geht.
Leserbriefe | 12.09.2025 - 05:00
Weindorf für Reiche?
Peter Främke, Neckartailfingen. Zum Artikel „Schluss mit den Klischees zum Weindorf!“ vom 2. September.
Als ich vor mehr als 30 Jahren aus beruflichen Gründen von Hamburg nach Stuttgart zog, war mein erster Besuch auf dem Weindorf ein bleibendes ...
Leserbriefe | 12.09.2025 - 05:00
Guter Vorschlag
Eberhard Schmid, Aichtal-Grötzingen. Zum Artikel „Brantner fordert Beamten-Reform“ vom 4. September.
Wenn sich Frau Brandtner (Grüne) und Herr Linnemann (CDU) in diesem Punkt einig sind, sollte man auch die SPD davon überzeugen und dieses Vorhaben in ...