Wolfgang Ziegler, NT-Neckarhausen. Zu den Artikeln „Gutachter fordern höhere Steuern auf Dienstwagen“ und „Staatstrost“ vom 4. Mai. Aus beruflicher Erfahrung weiß ich von Vorgesetzten, wie stark Dienstwagenbesitzer dieses steuerliche Privileg durch viele Privatfahrten ausnutzen. Es fallen ja nicht nur Spritkosten, sondern auch Wartungskosten, Reparaturen, Abschreibung und so weiter an, die als Betriebskosten vom Unternehmen steuerlich geltend gemacht werden und somit die Steuer kürzen. Diese Kosten gehen in der Regel weit über den Pauschalbetrag hinaus, den die privaten Nutzer zu versteuern haben.
Wie dies mit Steuergerechtigkeit oder gar Umweltschutz in Einklang zu bringen ist, würde ich mir gerne erklären lassen. Dass die FDP reflexartig die Privilegien und Subventionen von Gutverdienenden schützen will, ist nicht neu. Aber auch der letzten rot-grünen Bundesregierung gelang es nicht, eine Reform der Dienstwagenbesteuerung gegen die Lobby durchzusetzen. Die Pendlerpauschale, wird hier als Subvention genannt, obwohl nur die Fahrt von der Wohnung zur Arbeitsstätte weit unter den tatsächlich anfallenden Kosten steuerlich abgesetzt werden darf. Die Rückfahrt zur Wohnung ist Privatsache und kann nicht geltend gemacht werden.
Bei dem Recht der Arbeitnehmer auf Abzug von berufsbedingten Aufwendungen gilt hier wohl die Antwort von Radio Eriwan „Im Prinzip ja“. Die Subventionsargumentierer bei der Fahrtkostenpauschale sind wohl der Ansicht, dass der Arbeitnehmer, dem heute ein Höchstmaß Flexibilität abgefordert wird, direkt am Werkstor seine Wohnung haben sollte.
Leserbriefe | 31.12.2025 - 05:00
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Leserbriefe | 31.12.2025 - 05:00
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