Helmut Weber, Aichtal-Neuenhaus. Zum Artikel „Ethikrat gegen Sonderrechte für Geimpfte“ vom 5. Februar. Wenn einem Staat, aus welchen Gründen auch immer, die Gleichbehandlung seiner Bürger misslingt, hat er die Pflicht diesen System- oder Mangel-bedingten Unterschied nicht zum Vorteil oder Nachteil Einzelner wirken zu lassen. Die Spaltung der Gesellschaft und daraus folgende Reaktionen wären nicht zu verantworten – so sieht es auch der Ethikrat.
Das bislang mehrheitlich negative private Pandemie-Engagement von beispielsweise Lebensmittel-Filialisten, scheint ein positives Gegenüber zu erhalten. Auch, wenn es einem Selbsterhaltungstrieb geschuldet sein kann – die Absicht von Unternehmen, also gesellschaftlichen Einrichtungen der Begegnungs- oder Unterhaltungssparte, nur Geimpfte zuzulassen, ist die richtige Entscheidung, die eine gewisse Sicherheit für Nutzende und eine Anregung für die Initiative nicht Geimpfter mit sich bringt.
Letzteres soll unter anderem auch heißen, dass Bürger dort wo der Staat an Grenzen kommt, für die Gesellschaft, soweit das möglich beziehungsweise rechtens ist, aktiv werden müssen. Wer hindert Protektionsgemeinschaften eigenständig zugelassene Impfdosen zu erwerben und Staat oder, wenn die politische Konzession es hergibt, auch Arztpraxen und Kliniken damit zu versorgen? Vielleicht ist ein überhöhter Preis zu zahlen. Mit solchen Lieferanten kann man dann nach der Pandemie noch abrechnen.
Leserbriefe | 31.12.2025 - 05:00
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