Hans Fröhlich, Frickenhausen-Tischardt. Zum Artikel „Die Beleidigung ist des Richters täglich Brot“ vom 15. Januar. In diesen drei Fällen haben Beschuldigte ihre Strafbefehle bekommen, aber die Justiz kommt leider zu kurz mit ihren Mandat. Im Gegensatz zu Bananenländern, wo Autofahrer oft ihre Auseinandersetzungen zunächst mit allerart Anpöbelungen, die leicht in Schlägereien münden können, austragen, ist Deutschland (noch) ein Musterbeispiel für ordentliches Fahren. Aber dies kann sich ändern: In vielen Fällen gilt meines Erachtens dem Verursacher (sprich Provokateur) eine Teilschuld.
Jeder Mensch zeigt erst am Steuer seinen wahren Charakter. Man denke nur, welche Tortur es ist, wenn man trotz vorschriftsmäßigem Fahren ständig einen Drangsalierer auf einer Zufahrtsstraße hinter sich hat. Folglich sollten Schuldsprüche in Gerichtsverfahren für Beleidigungen prozentual aufgeteilt werden. Ein hysterisches Hupen ist strafbar und kann allerart Reaktionen auslösen (kleine Ursache mit großer Wirkung). Im Fall des Wortgewaltigen gegen den Fluglärm, wo der Lärmschutzbeauftragte eine „Arschgeige“ in einem anonymen Brief genannt wird, hat die Justiz einen Unschuldigen gefunden, da der „Kampf gegen den Fluglärm weitergehen kann“, wie es wahrheitsgemäß im Artikel steht.
Übrigens: Es gibt einen Schimmer der Hoffnung in der Bekämpfung von Lärm. Es heißt „Anti-Shock-Wave-Device“ und es arbeitet im Prinzip, wie wenn man einen Waldbrand mit Feuer bekämpft. Zwar müsste eine Unmenge Geld für einen Flugplatz flüssig gemacht werden, aber bei der Einsparung von Stuttgart 21 könnten wir alle davon profitieren.
Leserbriefe | 30.10.2025 - 05:00
Machterhalt um jeden Preis
Eugen Schnell, Nürtingen. Zum Artikel „Politiker warnen vor Spionage durch AfD“ vom 23. Oktober.
Der Thüringer Innenminister Georg Maier (SPD) sowie der Vorsitzende des Geheimdienst-Kontrollgremiums, Marc Heinrichmann, und Jens Spahn, der ...
Leserbriefe | 30.10.2025 - 05:00
Die wahren S21-Verlierer
Peter Främke, Neckartailfingen. Zum Artikel „Bahn zahlt die Mehrkosten bei Stuttgart“ vom 25. Oktober.
Jetzt ist es vom Gericht endgültig bestätigt, meldet auch die Zeitung auf Seite 11 am 25. Oktober: „Bahn zahlt die Mehrkosten bei Stuttgart 21“. ...