Matthias Körner, Nürtingen. Zum Artikel „Bundesregierung: Beschneidung soll straffrei bleiben“ vom 14. Juli. Das Grundrecht auf freie Religionsausübung endet meiner Meinung nach genau da, wo Grundrechte anderer – in diesem Fall besonders schutzbedürftiger Kinder – verletzt werden. Aus diesem Grund ist das Urteil des OLG Köln absolut richtig und nur konsequent für einen Rechtsstaat, der sich mit seiner Verfassung und den darin verankerten Grundrechten brüstet.
Nun gilt es zu entscheiden, ob die Grundrechte von Kindern zugunsten religiös verwurzelter Traditionen beschnitten werden. Wir reden hier von Kindern, den Schwächsten in der Gesellschaft, deren besonderer Schutz die Aufgabe des Staates (des Gesetzgebers) sein sollte. Zumindest habe ich dies so verstanden.
Nicht die Menschen haben sich Traditionen zu unterwerfen und anzupassen, sondern die Traditionen den wechselnden Bedürfnissen, Wert- und Moralvorstellungen der Menschen. Das Gleiche gilt für Religionen. Es besteht zum Beispiel auch die Möglichkeit einer symbolischen Beschneidung. Tradition und Moderne wären vereint.
Vielleicht sollten sich die Vertreter der Religionsgemeinschaften lieber um Reformen im eigenen Haus bemühen, als gemeinsam, lautstark und voller Empörung auf ihren religiösen Traditionen zu bestehen. Menschlichkeit hat noch keiner Religion geschadet.
Leserbriefe | 18.09.2025 - 05:00
Kein Verständnis für Entscheidung
Renate Gmoser, Neckartailfingen. Zum Artikel „IG Metall darf Festhalle Aich nicht nutzen“ vom 12. September.
Als ehemalige Beschäftigte der IG Metall kann ich nur den Kopf schütteln. In den vielen Jahren meiner Gewerkschaftsarbeit ist es immer ...
Leserbriefe | 18.09.2025 - 05:00
Ja zum Pflichtjahr
Andreas Haussmann, NT-Oberensingen. Zum Artikel „Pflichtjahr für Rentner? Idee stößt auf Kritik“ vom 27. August.
Soziales Jahr für Rentner finde ich gut, das habe ich auch gemacht. Nach 50 Arbeitsjahren, 40 davon in Schichtarbeit, plante ich mein ...