(pm) Gehaltserhöhungen freuen nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch das Finanzamt. „Nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben kommt bei vielen Arbeitnehmern gerade einmal die Hälfte der Gehaltserhöhung an“, so der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg. Der Verein hat einen Ratgeber aufgelegt, in dem er über lohnsteuerfreie Zuwendungen informiert, wie zum Beispiel Kindergartenzuschuss, ...