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Zur Ausgleichsabgabe

(pm) Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind nach den Regelungen des Sozialgesetzbuches IX verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Arbeitgeber, die dieser Vorgabe nicht erfüllen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe dieser Abgabe sei abhängig von der Beschäftigungsquote, teilt die ...

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