(pm) Auch mit dem Tod des Mieters erlischt das Mietverhältnis nicht automatisch. Es wird von anderen Personen entweder fortgesetzt oder muss beendet werden. Darauf weist der Deutsche Mieterbund Esslingen-Göppingen hin. Wenn der Verstorbene mit seiner Familie zusammenlebte, aber nur er den Mietvertrag unterschrieben hatte, dann sind die Familienangehörigen „eintrittsberechtigt“. Sie können den ...
Oberensingen | 11.07.2025 - 05:00
Wie sich die Nürtinger Firma Hofer nach der Insolvenz neu ausrichten will
Wirtschaft regional: Der Autozulieferer war in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Nun stimmten die Gläubiger einem Verkauf an die Familie Hofer zu. Das Unternehmen will sich künftig schlanker aufstellen. Was das für den Standort Nürtingen bedeutet.