(pm) Auch mit dem Tod des Mieters erlischt das Mietverhältnis nicht automatisch. Es wird von anderen Personen entweder fortgesetzt oder muss beendet werden. Darauf weist der Deutsche Mieterbund Esslingen-Göppingen hin. Wenn der Verstorbene mit seiner Familie zusammenlebte, aber nur er den Mietvertrag unterschrieben hatte, dann sind die Familienangehörigen „eintrittsberechtigt“. Sie können den ...
Nürtingen | 06.09.2025 - 05:00
Nach Heller-Übernahme: Das sagt ein Maschinenbau-Professor zur Lage der Branche
Wirtschaft regional: Steffen Ritter leitet an der Reutlinger Hochschule den Studiengang Maschinenbau. Wir sprachen mit ihm über die Branche und darüber, warum es selbst für erfolgreiche Firmen schwer ist, alleine zu überleben.