(pm) Die Finanzverwaltung hat die steuerlich zugrunde zu legende Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung ab dem Veranlagungszeitraum 2021 von drei Jahren auf ein Jahr verkürzt. Dies teilt der Leiter der örtlichen Beratungsstelle des Lohnsteuerhilfevereins in Zizishausen, Jürgen Lindenschmid, mit.