(pm) Mieter und Vermieter können schon beim Abschluss des Mietvertrages regeln, ob und inwieweit die Miete während der Mietzeit steigen soll. Wie der Deutsche Mieterbund Esslingen-Göppingen mitteilt, können mit sogenannten Indexmietverträgen künftige Mieterhöhungen an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten gekoppelt werden. Voraussetzung sei ein schriftlicher Mietvertrag. Maßstab für die ...