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Heizkostenabrechnung

(pm) Heizkostenabrechnungen müssen dem Mieter innerhalb eines Jahres zugeschickt werden, darauf weist der Deutsche Mieterbund Esslingen-Göppingen in einer Pressemitteilung hin. Abrechnungen, die das Kalenderjahr 2014 betreffen, müsse der Mieter daher bis zum 31. Dezember 2015 vorliegen haben. Versäume der Vermieter diese Frist, könne er keine Nachforderungen mehr stellen. Nach Einschätzung des ...

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