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Gesundheit und Steuer

(pm) Bonuszahlungen der Krankenkasse für freiwillige Gesundheitsmaßnahmen sind keine Beitragsrückerstattung. Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg weist auf ein entsprechendes Urteil des Bundesfinanzhofs hin. Krankenkassenbeiträge für die Basisversorgung dürften demnach in voller Höhe in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben abgesetzt werden. Die Finanzämter hätten bisher in ...

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