(pm) Ist der Garten mitvermietet, dürfen Mieter ihn so nutzen, wie sie wollen. Sie können nach Angaben des Deutschen Mieterbundes Esslingen-Göppingen ein Gemüsebeet oder einen Komposthaufen anlegen, Gartenzwerge, Planschbecken, Hundehütten, Sandkasten oder Schaukel aufstellen, Blumen oder Sträucher pflanzen. Zumindest bei Einfamilienhäusern gelte der Garten immer als mitvermietet, es sei denn, im ...
Bempflingen | 28.06.2025 - 05:00
Wie die Firma Elmer & Zweifel in Bempflingen sich auf dem Textilmarkt behauptet
Das Unternehmen blickt auf eine 170-jährige Geschichte zurück. Mit Biofasern wurde ein Erfolgsweg eingeschlagen. Nun hat Elmer & Zweifel für seine Marke Cotonea erstmals einen ganz präzisen CO₂- und Energie-Fußabdruck ermittelt.