(pm) Der Vermieter ist für einen funktionierenden Telefonanschluss verantwortlich – bei einem Defekt des Anschlusskabels ist er zur Reparatur verpflichtet. Dies berichtet der Mieterbund Esslingen-Göppingen und verweist auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs: Bei einer Mietwohnung verlief demnach die Telefonleitung vom Hausanschluss durch einen Kriechkeller zur Wohnung des Mieters. Nach einem ...