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Ferienjob und Abgaben

(pm) Schüler und Studenten, die einen Ferienjob annehmen, der im Voraus auf maximal zwei Monate oder 50 Arbeitstage begrenzt ist, zahlen keine Sozialabgaben. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg hin. Wie hoch Verdienst und wöchentliche Arbeitszeit sind, spielt dabei keine Rolle. Auch der Arbeitgeber muss dafür keine Sozialabgaben bezahlen. Wer die Aushilfstätigkeit ...

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