Arbeitnehmer, die zusätzlich zum Arbeitslohn ein Dienstrad erhalten, brauchen die Überlassung für die private Nutzung nicht zu versteuern, informiert der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg. Das Dienstrad muss hierbei als Extra zum Gehalt überlassen werden. Auch E-Bikes fallen unter diese Regelung. Ausgenommen sind Fahrräder, deren Motor eine Geschwindigkeit von über 25 Kilometer pro Stunde ...