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Bunte Wände

(pm) Während der Mietzeit darf sich der Mieter einrichten, wie er will und die Wohnung nach seinem Geschmack dekorieren. Das bedeutet nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes Esslingen-Göppingen auch, dass der Mieter die Wände und Decken farbig streichen oder die Türen bunt lackieren darf. Mietvertragsklauseln, die das verbieten oder farblich neutrale Anstreiche vorschreiben, seien unwirksam. ...

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