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Besenrein

(pm) Steht im Mietvertrag, dass die Wohnung beim Auszug „im vertragsgemäßen“ oder „im ordnungsgemäßen“ Zustand zurückzugeben ist, heiße das nicht, dass der Mieter am Ende des Mietverhältnisses Schönheitsreparaturen oder Renovierungsarbeiten machen muss. Darauf weist der Deutsche Mieterbund Esslingen-Göppingen hin. Das gelte erst recht, wenn die Wohnung am Ende des Mietverhältnisses „besenrein“ ...

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