(pm) Wenn der Hin- und Rückweg zur und von der Arbeitsstelle auf unterschiedliche Arbeitstage fallen, kann als Werbungskosten bei der Steuererklärung nur die Hälfte der Entfernungspauschale je Entfernungskilometer anerkannt werden. Darauf weist der Leiter der örtlichen Beratungsstelle im Lohnsteuerberatungsverbund, Jürgen Lindenschmid aus Zizishausen, hin. Dies habe der Bundesfinanzhof im Falle ...