(pm) Studierende können Unterkunftskosten und Verpflegungsmehraufwendungen eines Auslandssemesters als vorab entstandene Werbungskosten geltend machen, wenn sie bereits eine Erstausbildung abgeschlossen haben. Dies berichtet der Leiter der örtlichen Beratungsstelle im Lohnsteuerberatungsverbund in Zizishausen, Jürgen Lindenschmid. Er verweist auf ein entsprechendes Urteil des Bundesfinanzhofs.
Bempflingen | 28.06.2025 - 05:00
Wie die Firma Elmer & Zweifel in Bempflingen sich auf dem Textilmarkt behauptet
Das Unternehmen blickt auf eine 170-jährige Geschichte zurück. Mit Biofasern wurde ein Erfolgsweg eingeschlagen. Nun hat Elmer & Zweifel für seine Marke Cotonea erstmals einen ganz präzisen CO₂- und Energie-Fußabdruck ermittelt.