(pm) Studierende können Unterkunftskosten und Verpflegungsmehraufwendungen eines Auslandssemesters als vorab entstandene Werbungskosten geltend machen, wenn sie bereits eine Erstausbildung abgeschlossen haben. Dies berichtet der Leiter der örtlichen Beratungsstelle im Lohnsteuerberatungsverbund in Zizishausen, Jürgen Lindenschmid. Er verweist auf ein entsprechendes Urteil des Bundesfinanzhofs.
NTZ+ Beuren | 10.05.2025 - 05:00
Wie Stumpp & Schüle in Beuren den Standort fit für die Zukunft macht
Wirtschaft regional: Gut ein Jahr nach der Übernahme durch die Münchner Beteiligungsgesellschaft FairCap hat sich bei dem Hersteller technischer Federn einiges getan. So wurde in neue Maschinen investiert. Auch als Ausbildungsbetrieb will man sich wieder etablieren.