(pm) Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg weist darauf hin, dass Privatpersonen Rechnungen und sonstige Belege in der Regel nicht archivieren müssen. Wurden sie dem Finanzamt vorgelegt und sei der Steuerbescheid in Ordnung, brauchten die Belege nicht mehr aufbewahrt werden. Lediglich für Spendenbescheinigungen gebe es eine kurze Aufbewahrungspflicht bis zum Ablauf eines Jahres nach ...
NTZ+ Landkreis Esslingen | 03.05.2025 - 05:00
Medienwissenschaftler Pörksen beim IHK-Empfang: Wie die Kommunikation gerettet werden kann
Wirtschaft regional: Der Tübinger Professor sprach beim Frühjahrsempfang der Esslinger-Nürtinger Industrie- und Handelskammer (IHK) über die Kunst des Miteinander-Redens und warum dies gerade in Krisenzeiten so wichtig ist.