NTZ+ Logo Wirtschaft

Arbeitsrechtsschutz

(pm) Arbeitnehmer, die familienrechtsschutzversichert sind, können unter bestimmten Voraussetzungen Teile der Kosten ihrer Familien-Rechtsschutzversicherung steuerlich geltend machen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg hin. Als Werbungskosten absetzbar ist demnach der Anteil der Prämie, der im Rahmen einer kombinierten Familien-Rechtsschutzversicherung oder einer Familien- ...

NTZ+ Logo

Alle Angebote in der Übersicht:
Angebote vergleichen

Sie sind bereits Abonnent?
Hier einloggen

Zur Startseite