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Arbeitsecke und Steuer

(r) Aufwendungen für eine Arbeitsecke oder ein Zimmer, das sowohl privat als auch zeitweise für die Verwaltung von Mieteinnahmen oder Ähnliches verwendet wird, sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig, darauf weist der Leiter der örtlichen Beratungsstelle im Lohnsteuerberatungsverbund in Zizishausen, Jürgen Lindenschmid, hin. Er verweist auf einen Beschluss des Großen Senats des ...

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