(pm) Der Bundesfinanzhof hat mit einem Urteil entschieden, dass der nach deutschem Recht bestehende Anspruch auf Kindergeld auch dann in Höhe des Anspruchs auf vergleichbare Familienleistungen im EU-Ausland zu mindern sein kann, wenn der im Ausland erwerbstätige Kindergeldberechtigte die dort vorgesehenen Leistungen nicht beantragt und bezogen hat. Darauf macht der Leiter der örtlichen ...