Die geplanten lockereren Gentechnik-Vorgaben in der EU haben eine weitere Hürde genommen. Der Rat der Europäischen Union bestätigte die Einigung, die Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments im Dezember gefunden hatten. 18 Länder stimmten dafür, 6 dagegen, 3 enthielten sich - darunter Deutschland. Bundesumweltminister Casten Schneider (SPD) hatte die Entscheidung im Dezember als schweren Fehler bezeichnet.
Die Einigung sieht vor, dass es künftig zwei Kategorien von Gentechnik geben soll. Gentechnisch veränderte Lebensmittel, bei denen weniger gravierende Eingriffe vorgenommen wurden, sollen auch ohne spezielle Prüfung und ohne Kennzeichnung den Weg in den Supermarkt finden. Wenn größere Eingriffe in das Erbgut vorgenommen wurden, gelten weiterhin deutlich strengere Auflagen.
Wenn die neuen Vorgaben auch formell bestätigt werden, können Verbraucher künftig nicht mehr auf den ersten Blick erkennen, ob sie durch moderne Gentechnikverfahren veränderte Lebensmittel essen. Neue Sorten unterliegen aber weiter der gesetzlich geregelten Sortenprüfung und -zulassung.
Maria Panayiotou, Zyperns Landwirtschaftsministerin, sprach von «praxisnahen Lösungen» für Landwirte, «um sich an den Klimawandel anzupassen und wettbewerbsfähig zu bleiben». «Diese neuen Regeln ermöglichen ihnen den Zugang zu Innovationen und gewährleisten gleichzeitig Klarheit, Fairness und hohe Standards in der gesamten EU.» Zypern hat derzeit die halbjährlich rotierende Ratspräsidentschaft inne.
Viele Forscher sehen Potenzial: So besteht die Hoffnung, etwa eine Weizensorte zu entwickeln, die gegen die Pilzkrankheit Mehltau resistent ist. Aber auch stressresistente Maispflanzen oder allergenfreie Erdnüsse sind denkbar.
Die Lockerungen sind aber umstritten. Unter anderem werden wirtschaftliche Folgen für Landwirte befürchtet.
Bevor die neuen Vorgaben in Kraft treten können, muss noch das Europaparlament final zustimmen. Da es bereits einen informell ausgehandelten Kompromiss zwischen den Institutionen gibt, ist das normalerweise Formsache. Im Januar stimmten bereits die Abgeordneten des Umweltausschusses mehrheitlich dafür. Die neuen Regeln würden nach Angaben des Rates voraussichtlich ab Mitte 2028 angewendet werden.
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