Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) warnt die schwarz-rote Koalition davor, ihre Sparpläne im Gesundheitswesen auf den letzten Metern aufzuweichen. «Derzeit wird viel diskutiert, ob geplante Einsparungen bei der Pharmaindustrie und der Ärzteschaft zurückgenommen werden und es droht, dass die Krankenhausreform verwässert wird», sagte Verbandschef Oliver Blatt der «Neuen Osnabrücker Zeitung». «Das wäre genau der falsche Weg, denn dann wird es am Ende doch wieder für alle teurer.»
Das Milliarden-Sparpaket soll kommende Woche im Bundestag verabschiedet werden. Ohne mutige und weitgehende Reformen würden sich erneut steigende Beiträge nicht verhindern lassen, sagte der GKV-Chef. «In den ersten Monaten des Jahres sind die Ausgaben der Krankenkassen doppelt so schnell gestiegen wie die Einnahmen», warnte Blatt. «Wenn nicht schnell und entschlossen gehandelt wird, dann fliegen uns zum Jahreswechsel die Finanzen um die Ohren.»
Das Vorhaben der Koalition soll die gesetzlichen Krankenkassen 2027 von stark steigenden Ausgaben entlasten, um erneute Beitragserhöhungen zu verhindern. Dafür sollen Vergütungsanstiege bei Praxen, Kliniken und Pharmabranche begrenzt werden. Auf Patienten kommen etwa höhere Zuzahlungen für Medikamente und Einschränkungen der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern zu.
Für das kommende Jahr soll eine erwartete Lücke von 18,8 Milliarden Euro geschlossen werden. Um Details wird allerdings noch gerungen. Gegen die Pläne gibt es heftige Proteste aus dem Gesundheitswesen, aber auch von der Pharmabranche und Patientenvertretern. Die Kassenärzte hatten etwa gewarnt, dass sie in der Folge ihr Leistungsangebot reduzieren müssten.
Blatt forderte, «dass der Bundestag dem Lobbydruck von Pharmaindustrie, Krankenhäusern und Ärzteschaft standhält». Versicherte und Arbeitgeber hätten vorgelegt «und bereits mehr als einen angemessenen Anteil an den Finanzierungs- und Einsparplänen geleistet», betonte er und verwies dabei auf die gestiegenen Zusatzbeiträge sowie die vorgesehene Anhebung von Zuzahlungen und Beitragsbemessungsgrenze.
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