Inland

Entwurf: Künftig Sprachtests für alle Vierjährigen

Alle Vierjährigen sollen künftig nach einheitlichen Standards getestet und gefördert werden. (Archivbild) Bernd Weißbrod/dpa

Bildungsministerin Karin Prien (CDU) will künftig alle Vierjährigen nach einheitlichen Standards auf Sprache und Entwicklung testen lassen, um einen guten Übergang zur Grundschule vorzubereiten. Dies geht aus dem Entwurf eines neuen Kita-Gesetzes hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Bei Bedarf sollen die Jungen und Mädchen besonders gefördert werden. Dafür verspricht der Bund bis 2034 insgesamt 9,25 Milliarden Euro.

Prien hat den Entwurf schon länger vorbereitet und auch mit den für Bildung zuständigen Ländern besprochen. Die CDU-Politikerin setzt damit Ziele aus dem Koalitionsvertrag von Union und SPD um. Hintergrund sind die extrem unterschiedlichen Bildungschancen für Kinder in Deutschland, die sich oft schon in der Grundschule zeigen und dann durch die gesamte Bildungslaufbahn ziehen. 

Das geplante «Kita-Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz» soll an drei Punkten ansetzen: mehr Kinder in öffentliche Betreuung bringen, möglichst früh vor allem fehlende Sprachkenntnisse dingfest machen; und etwaige Probleme durch gezielte Hilfen ausgleichen. Die Tests sollen auch Vierjährige durchlaufen, die nicht in einer Kita sind.

Das alles soll dem Entwurf zufolge erstmals nach bundesweit einheitlichen Standards passieren. Besonderes Augenmerk soll auf Kitas liegen, die viele Kinder betreuen, die in schwierigen Lebensumständen aufwachsen. Auch alle anderen Kitas sollen aber etwas mehr Geld und Zeit für die neuen Tests und die Förderung bekommen.

Konkret heißt es im Entwurf: «Für die verbindliche Feststellung des Sprach- und Entwicklungsstands von Kindern spätestens im fünften Lebensjahr in Kindertageseinrichtungen und die anschließende Förderung der Kinder bei Förderbedarf werden den Kindertageseinrichtungen personelle Ressourcen für die Erhebung im Umfang von zwei Stunden je Kind sowie für die Planung und Begleitung der Förderung im Umfang von mindestens dreißig Minuten je Kind pro Woche zur Verfügung gestellt.» 

Für Kitas mit «einem erhöhten Anteil von Kindern in herausfordernden Lebenslagen» sind noch etwas mehr «zusätzliche personelle Ressourcen» für sprachliche Bildung und andere Hilfen vorgesehen: je Einrichtung mit 80 Kindern sollen Fachkräfte für insgesamt mindestens 20 Stunden pro Woche zusätzlich finanziert werden, bei mehr als 80 Kindern für mindestens 40 Stunden und bei mehr als 120 Kindern mindestens 60 Stunden. 

Diese besondere Förderung soll in mindestens zehn Prozent der Kitas in jedem Land zur Verfügung stehen. Kriterium dafür ist, ob besonders dort viele Kinder sind, die in finanzieller Bedürftigkeit aufwachsen, für die die Familiensprache nicht deutsch ist oder deren sprachliche Entwicklung auffällig ist. 

Grundgedanke dabei ist, dass Kinder nur mit ausreichenden Sprachkenntnissen in der Grundschule dem Unterricht folgen können. «Der Übergang von der Kindertagesbetreuung in die Grundschule soll verbessert werden», heißt es im Entwurf. 

Künftig soll es ausdrücklich zu den Aufgaben der Kindertagesbetreuung gehören, Benachteiligungen abzubauen und Kinder auf Übergänge vorzubereiten. «Überdies wird die Datenweitergabe hinsichtlich der Ergebnisse der Sprach- und Entwicklungsstandsfeststellung zwischen Kindertageseinrichtungen und Schulen ermöglicht», heißt es im Entwurf weiter.

© dpa-infocom, dpa:260715-930-388562/1

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